
Schlechte Karten bei betriebsbedingten Kündigungen
Die Berücksichtigung des Lebensalters führte bislang regelmäßig dazu, dass (auch und gerade) rentennahe Arbeitnehmer aufgrund ihres hohen Lebensalters und der daraus abgeleiteten höheren sozialen Schutzbedürftigkeit allenfalls nachrangig zu ihren jüngeren Kollegen gekündigt werden konnten. D.h. bis jetzt war die rechtmäßige Kündigung von rentennahen Arbeitnehmern besonders schwierig. Hier setzt das Urteil des BAG an.