Startseite » News » Stichtag für die Schwerbehindertenanzeige nicht versäumen

Stichtag für die Schwerbehindertenanzeige nicht versäumen

Erfüllt der Arbeitgeber die Quote nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe ist unterschiedlich, je nach der Anzahl der nichtbesetzten Schwerbehindertenplätze bzw. der Erfüllung der Quote und nach der Anzahl der Mitarbeiter.

1 Min. Lesezeit
©AdobeStock/Halfpoint

Zum 31. März 2023 müssen Arbeitgeber spätestens die Schwerbehindertenanzeige abgeben. Unternehmen mit 20 oder mehr Arbeitnehmern müssen mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen.

So lässt sich die Quote berechnen:

  •     Bei monatlich mindestens 20, aber weniger als 40 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, muss ein Mensch mit Schwerbehinderung beschäftigt werden.
  •     Bei 40 bis 59 Mitarbeitern müssen zwei Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt werden.

 

Dabei werden Bruchteile von 0,5 und mehr aufgerundet, wenn der Arbeitgeber mindestens 60 Mitarbeitern beschäftigt. Sonst werden Bruchteile bei der Berechnung der Quote abgerundet.

Erfüllt der Arbeitgeber die Quote nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe ist unterschiedlich, je nach der Anzahl der nichtbesetzten Schwerbehindertenplätze bzw. der Erfüllung der Quote und nach der Anzahl der Mitarbeiter.

Die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter müssen Sie bis zum 31. März bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Das geht entweder auf Vordruck oder elektronisch (https://www.iw-elan.de/). Auf diesem Portal erhalten Sie zudem Unterstützung bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe. Die ermittelte Ausgleichsabgabe muss der Arbeitgeber – ebenfalls bis zum 31. März – an das für den Hauptsitz zuständige Integrationsamt überweisen.

Quelle: LOHN+GEHALT Redaktion

Andere interessante News

Wachstum des Interim Management-Marktgeschehen 2022 übersteigt sogar Prognosen

Die Ludwig Heuse GmbH interim-management.de (Heuse Interim) stellt zum 22. Mal ihre Studie zum Interim Management-Marktgeschehen in Deutschland, Österreich und Schweiz vor. Demnach übersteigt das Wachstum der Branche sogar die eigenen Prognosen. Beinahe 1000 Interim Manager*innen, die in Unternehmen Herausforderungen schnell und kosteneffizient lösen, nahmen an der Studie teil.

Fachkräftemangel im IT-Bereich: Vier Lösungsansätze

In den MINT-Fächern gibt es immer weniger Studienanfänger*innen wodurch auch der Fachkräftemangel im IT- und Tech-Bereich weiter zunimmt. Prof. Dr. Stefan Stein, Präsident der GISMA University of Applied Sciences stellt Maßnahmen vor, die dieses Problem lösen sollen:

Zahl der ausbildungsberechtigten Betriebe sinkt weiter

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veranschaulicht in einer am Dienstag veröffentlichten Studie, dass der Anteil der ausbildungsberechtigten Betriebe seit 2010 bis 2022 um 7 Prozent auf 52 Prozent gesunken ist. Besonders kleinere Betriebe erfüllen nur selten die Voraussetzungen für Ausbildungen.