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Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen

Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

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Schild mit Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Foto: ©AdobeStock/hkama

Vor Kurzem wurde der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom Deutschen Bundestag beschlossen. In ihrer Rede vor Abgeordneten sprach Bundesinnenministerin Nancy Faeser von einem guten Tag für die Bundesrepublik Deutschland: „Wir haben heute das modernste Einwanderungsrecht der Welt beschlossen.“

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Denn viele Unternehmen haben seit Langem große Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden.

So zählte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ende 2022 fast 2 Millionen offene Stellen – so viele wie noch nie. Der Mangel an Fachkräften gilt als eine der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland.

Es fehlten überall Fachkräfte, so die Ministerin. In der Pflege, in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und Schulen, beim Handwerk und auch in der öffentlichen Verwaltung. „Deshalb ist es geboten, dass wir dieses wichtige Zukunftsthema anpacken und das tun wir heute.“

Wie geht es weiter?

Der Bundestag hat das Gesetz am 23. Juni 2023 beschlossen. Eine flankierende Verordnung zum Gesetz wird im Bundesrat voraussichtlich am 7. Juli 2023 behandelt. Einige Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.

Drei neue Wege der Fachkräfteeinwanderung

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen:

  •   Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
  •  Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Bürokratische Hürden aus dem Weg räumen

Damit Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können, soll das Gesetz bürokratische Hürden aus dem Weg räumen. Aktuell brauche man eine Vielzahl von Anträgen, wenn man zum Beispiel eine Pflegekraft aus dem Ausland holen will, so Faeser. „Damit muss Schluss sein.“

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

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