
Stichtag für die Schwerbehindertenanzeige nicht versäumen
Erfüllt der Arbeitgeber die Quote nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe ist unterschiedlich, je nach der Anzahl der nichtbesetzten Schwerbehindertenplätze bzw. der Erfüllung der Quote und nach der Anzahl der Mitarbeiter.