Startseite » News » Unternehmen und die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

Unternehmen und die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

Unternehmen knapp oberhalb des Grenzwerts von 40 Mitarbeitenden beschäftigen im Schnitt 0,2 mehr Personen mit Schwerbehinderung, als es ohne die Regelung der Fall wäre. Die Ausgleichsabgabe hat aber auch unerwünschte Nebenwirkungen: Einige wenige Unternehmen scheinen unterhalb des Schwellenwerts von 40 Beschäftigten zu bleiben, um einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu entgehen.

1 Min. Lesezeit
Schwerbehindertenausweis
Foto: ©AdobeStock/blende11.photo

Unternehmen in Deutschland mit 20 bis 39 Mitarbeitenden müssen mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigen. Unternehmen mit 40 bis 59 Mitarbeitenden mindestens zwei. So soll die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben gefördert werden. Wenn die Quote nicht erfüllt wird, ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, die sich größtenteils positiv auswirkt.

Unternehmen knapp oberhalb des Grenzwerts von 40 Mitarbeitenden beschäftigen im Schnitt 0,2 mehr Personen mit Schwerbehinderung, als es ohne die Regelung der Fall wäre. Das zeigt eine kürzlich veröffentlichte Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Ausgleichsabgabe hat aber auch unerwünschte Nebenwirkungen: Einige wenige Unternehmen scheinen unterhalb des Schwellenwerts von 40 Beschäftigten zu bleiben, um einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu entgehen. Auch bauen Unternehmen direkt unterhalb des Schwellenwerts von 40 ihre Beschäftigung im Schnitt seltener weiter auf und zahlen geringere Löhne als Unternehmen knapp oberhalb des Schwellenwerts.

Darüber hinaus haben Unternehmen, die knapp unterhalb der einschlägigen Schwellenwerte liegen, im Schnitt einen höheren Anteil an geringfügiger Beschäftigung. „Dies dürfte daran liegen, dass geringfügig Beschäftigte bei der Berechnung der Unternehmensgröße in der Regel nicht mitzählen. So entsteht ein Anreiz, reguläre durch geringfügig Beschäftigte zu ersetzen“, erklärt IAB-Forscherin Franka Vetter. „Auch wenn die Regelung die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung prinzipiell begünstigt, bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Dazu zählen beispielsweise eine verstärkte Weiterqualifizierung der Betroffenen und stärkere positive Anreize, wie beispielsweise Prämien oder öffentliche Anerkennung, für Unternehmen, die die Quote erfüllen“, so IAB-Forscherin Karolin Hiesinger.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/beschaeftigung-von-menschen-mit-schwerbehinderung-die-ausgleichsabgabe-wirkt/.

Quelle: IAB

Andere interessante News

Überstunden: Lagermitarbeiter sitzen erschöpft auf dem Boden

Eine zusätzliche Arbeitswoche pro Jahr

Mehr als 50 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten regelmäßig länger, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Ein finanzieller Ausgleich ist dabei aber selten.

Kuh schaut in die Kamera, im Hintergrund Berge und Wiesen sowie Flagge der Schweiz

Darum ist die Schweiz kein Vorbild

Alles in allem zeigt ein vertiefter Blick in die Schweiz, dass der Ansatz, die Arbeitszeiten forciert auszudehnen, in die falsche Richtung geht, um Erwerbspotenziale, die es in Deu...

Krise, Geschäftsmänner sitzen in brennenden Trümmerteilen neben untergehender Erdkugel

Management by Trump

Man darf zurecht zweifeln, dass Management by Trump die Herausforderungen der Welt zu lösen hilft. Die Mehrheit der Unternehmen schätzt die Kultur der Zusammenarbeit und geht nicht...