
Urteil zur Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
Zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden muss der Arbeitnehmer belegen, dass er Arbeitsstunden geleistet hat, die die Normalarbeitszeit umfangmäßig übersteigen. Oder aber dass er sich auf Weisung seines Arbeitgebers hierfür bereitgehalten hat.