Jahresurlaubsanspruch verringert sich auch um Quarantäne-Tage
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein und zuvor andere Landesarbeitsgerichte haben vor Kurzem entschieden, dass sich der Jahresurlaubsanspruch auch um die Tage verringert, an denen Arbeitnehmer in Quarantäne sind.