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Arbeitsverträge auf Papier – ein Auslaufmodell?

Beim Bürokratieentlastungsgesetz bleiben einige nicht nachvollziehbare Ausnahmen. So gilt ausgerechnet für Praktikantenverträge weiterhin die strenge Schriftform, obwohl gerade Praktikantinnen und Praktikanten keine Berührungsängste mit digitalen Werkzeugen haben dürften.

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Mann zerreißt Arbeitsvertrag aus Papier, Bürokratieentlastungsgesetz
Foto: ©AdobeStock/keemmido

Der Bundestag will heute am 26.09.2024 das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschließen. Dieses ermöglicht es unter anderem, den Arbeitsvertrag und spätere Anpassungen (wie zum Beispiel Änderungen beim Gehalt oder dem Urlaubsanspruch) nicht mehr auf Papier an Beschäftigte aushändigen zu müssen, sondern digital übermitteln zu können.

„Das Bürokratieentlastungsgesetz macht Unternehmen und Beschäftigten das Leben leichter. Künftig können Dokumente bei der Einrichtung und Änderung von Arbeitsverhältnissen digital erstellt und übermittelt werden. Das heißt: Weniger Papier und mehr digitale Prozesse in den Personalabteilungen. Allerdings bleiben einige nicht nachvollziehbare Ausnahmen. So gilt ausgerechnet für Praktikantenverträge weiterhin die strenge Schriftform, obwohl gerade Praktikantinnen und Praktikanten keine Berührungsängste mit digitalen Werkzeugen haben dürften. Auch für jene Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, bleibt die elektronische Form ausgeschlossen und wird die händische Unterschrift auf Papier verlangt. Das ist insofern unverständlich, weil elektronische Signaturlösungen nicht weniger, sondern sogar mehr Sicherheit als Kugelschreiber und Papier bieten können. Das Bürokratieentlastungsgesetz belegt damit leider wieder einmal, dass wir uns in Deutschland schwer damit tun, alte analoge Zöpfe abzuschneiden und einfache, einheitliche Regelungen zu schaffen, die der digitalen Arbeits- und Lebensrealität der Menschen und Unternehmen gerecht werden.

Auf den letzten Metern gestrichen

Das zeigt sich auch darin, dass auf den letzten Metern wegen Datenschutzbedenken ein kompletter Artikel zum Passgesetz gestrichen wurde. Dieser hätte unter anderem das Auslesen des biometrischen Passbildes und anderer Passdaten vom Chip des Reisepasses durch nichtöffentliche Stellen ermöglicht, wovon besonders Airlines, Flughäfen und alle Reisenden profitiert hätten. Die Konsequenz ist, dass weiterhin das vorhandene Lichtbild vor Ort manuell verarbeitet und digitalisiert wird, obwohl die Daten auf dem Chip bereits digital vorliegen. Ebenso müssen Airlines und Flughäfen die Korrektheit und Echtheit der übrigen Passdaten durch manuelle Kontrollen garantieren. Dadurch bleibt der Vorgang zum einen aufwendiger, zum anderen aber auch fehleranfälliger und weniger sicher. Zugleich fallen so nicht weniger, sondern sogar mehr Daten an unterschiedlichen Stellen an. Den Anspruch, von Bürokratie zu entlasten, verfehlt das Gesetz an dieser Stelle.

Regelmäßige Überprüfungen und Nachbesserungen notwendig

Wichtig ist nicht nur eine einmalige, sondern regelmäßige Bürokratieentlastung. Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative angekündigt, jährlich ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Reine Absichtserklärungen reichen nicht, stattdessen sollte ein konkreter Zeitplan beschlossen werden. Zudem sollte Bürokratieentlastung künftig nicht nur in der Rückschau angegangen, sondern bei jedem neuem Gesetz geprüft werden müssen.“

Quelle: bitkom

 

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