Gefühlte Ausgrenzung schon vor der Bewerbung
„Unternehmen unterschätzen oft, wie stark Sprache und visuelle Elemente in ihren Anzeigen wirken. Eine unbedachte Wortwahl kann gleich ganze Bewerbergruppen ausschließen."

Fast jeder zweite Bewerbende fühlte sich bereits durch Bilder oder die Sprachwahl in Stellenausschreibungen aus dem Bewerbungsprozess ausgegrenzt, wie eine aktuelle Studie zeigt.
Zu diesem Ergebnis kam die aktuelle Studie „Stellenanzeigen 2025“ der KÖNIGSTEINER Gruppe, für die das Marktforschungsinstitut bilendi bundesweit 1.028 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragte. Demnach fühlten sich 46 % der befragten Kandidatinnen und Kandidaten schon mindestens einmal im Rahmen ihrer Jobsuche durch Formulierungen oder Bildmotive in einer Stellenanzeige aus dem Bewerbungsprozess ausgeschlossen. Mehr als ein Viertel der Jobsuchenden (29 %) berichtet sogar davon, dies bereits mehrfach so wahrgenommen zu haben.
Gründe sind vielfältig
Die Gründe für diese Betrachtungsweise liegen häufig in unbewussten Formulierungen oder einseitigen Bildkonzepten der ausschreibenden Arbeitgeber. So kritisieren 44 % der Bewerbenden die ausgrenzende Nutzung altersbezogener Begriffe wie „jung“ oder „dynamisch“, 43 % monieren stereotypische Bilderwelten, die beispielsweise überwiegend junge, dynamische Menschen zeigen. Daneben spielen sprachliche Hürden eine große Rolle für die verspürte Diskriminierung: So kritisieren 40 % der Bewerberinnen und Bewerber den Einsatz von Jugendsprache, Slang oder Anglizismen in Stellenanzeigen. Gut ein Drittel (34 %) empfindet zudem englischsprachige Ausschreibungen als ausgrenzend.
Diese Bewerbenden fühlen sich am häufigsten ausgegrenzt
Passend zur Beschreibung der kritisierten Bildwelt und Formulierungen, gelten aus Sicht der Bewerbenden ältere Kandidatinnen und Kandidaten auch als die am stärksten Benachteiligten. 62 % aller Befragten haben den Eindruck, dass Menschen, die über 50 Jahre alt sind, am meisten durch spezielle Begrifflichkeiten oder eine entsprechende Bildsprache in Stellenanzeigen ausgegrenzt werden. Danach folgen nach Meinung der Befragten Bewerber und Bewerberinnen mit Kindern (35 %) sowie Menschen mit Migrationshintergrund (32 %) oder Behinderung (31 %). Klassische Geschlechterrollen spielen dagegen nur eine geringere Rolle: Nur 11 % sehen Männer, 14 % Frauen als benachteiligt. „Unternehmen unterschätzen oft, wie stark Sprache und visuelle Elemente in ihren Anzeigen wirken. Eine unbedachte Wortwahl kann gleich ganze Bewerbergruppen ausschließen. In den meisten Fällen passiert das unbewusst, fällt den Kandidat:innen aber eben doch auf. Grundsätzlich schadet das nicht zuletzt der Arbeitgebermarke, die nicht als offen und transparent, sondern als ausschließend wahrgenommen wird – ein Eindruck, den man in der Folge nur schwer korrigieren kann“, erklärt Nils Wagener, Geschäftsführer der KÖNIGSTEINER Gruppe.
Unbewusste Diskriminierung kostet Bewerbungen
Die Folgen für Arbeitgeber sind handfest: Zwar sagen mehr als ein Drittel der Bewerbenden (35 %), dass sie sich in diesem Fall trotzdem bewerben, doch immerhin mehr als ein Fünftel der Bewerber:innen (21 %) brechen den Prozess als Folge der so empfundenen Diskriminierung ab. Weitere 17 % informieren sich zunächst intensiver über den Arbeitgeber, bevor sie entscheiden, ob sie sich trotz des negativen Eindrucks bewerben oder den Prozess abbrechen. Genauso viele nehmen zunächst Kontakt mit der Personalabteilung auf, bevor sie ihre Entscheidung treffen. Nur etwas mehr als ein Drittel der Befragten (35 %) geben an, sich in jedem Fall und trotz des negativen Eindrucks zu bewerben.
Quelle: KÖNIGSTEINER
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