Was beim Arbeitszeitgesetz geplant ist : Status quo, Reaktionen und Einschätzung eines Experten
Die Bundesregierung plant statt des Acht-Stunden-Tags eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Die Pläne rufen verschiedene Reaktionen hervor. Das sagt u. a. der Arbeitszeitexperte Dr. Andreas Hoff.

Das Arbeitszeitgesetz soll reformiert werden. An die Stelle des Acht-Stunden-Tags soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Das ist genau geplant.
Diese Pläne hat die Regierung
„Im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie“ soll die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden – so steht es im Koalitionsvertrag. Der erhoffte Vorteil sollen mehr Flexibilität sowie die Hoffnung sein, dass Arbeitszeiten besser an die tatsächlichen Anforderungen angepasst werden, beispielsweise im Schichtdienst.
Maximal 48 Stunden pro Woche sind als durchschnittliche Arbeitszeit in der europäischen Richtlinie vorgesehen – allerdings nur im Durchschnitt von vier Monaten, sodass es hier eigentlich keine wöchentliche Höchstarbeitszeit gibt. Dabei gibt die EU-Richtlinie keine tägliche Obergrenze vor, anders als das geltende deutsche Recht.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit in Deutschland solle sich dabei an bestehenden Regeln orientieren, so steht es im Koalitionsvertrag. Da jedoch geltende Ruheregelungen eingehalten werden müssen, muss die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen grundsätzlich mindestens elf Stunden betragen.
Begründet werden die Veränderungen mit dem Wunsch von Beschäftigten und Unternehmen nach mehr Flexibilität, wie im Koalitionsvertrag nachzulesen. Es ginge dabei nicht um mehr Arbeitszeit, sondern um eine eventuell notwendige andere Verteilung der Arbeitszeit.
Die Reaktionen auf die Pläne sind unterschiedlich
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fühlt sich zurückgeworfen in Zeiten von vor 1918. Auch ver.di-Chef Frank Werneke sieht in den Änderungen keinen Handlungsbedarf.
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung warnte sogar vor einer Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit, da dann Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden und 15 Minuten möglich wären. Kontraproduktive Folgen wie höhere Krankheitsstände und mehr Druck auf Familien wären ebenfalls denkbar.
So sieht es der Experte
Dr. Andreas Hoff, Autor und Arbeitszeitexperte, stört sich an der weitgehend unsachlich geführten Diskussion. Folgende Punkte stellt er dabei klar:
- In Deutschland dürfen Arbeitnehmer*innen an JEDEM Arbeitstag 10 Stunden arbeiten, solange sie im Durchschnitt von grundsätzlich 6 Monaten 48Stunden/w Arbeitszeit nicht überschreiten – also durchschnittlich 4,8 Mal pro Woche, was ziemlich genau der üblichen 5-Tage-Woche entspricht. Überschreitungen des 8-Stunden-Arbeitstages sind also keineswegs, wie aber leider ständig zu lesen ist, nur „ausnahmsweise“ zulässig.
- Tages-Arbeitszeiten von mehr als 10 Stunden (zzgl. Pausen, sonstigen Arbeitsunterbrechungen und üblichen Nebenzeiten wie den Wegezeiten zum Arbeitsplatz kommen hierdurch regelmäßig 12 Stunden arbeitsgebundene Zeit und mehr zustande) bergen sowohl belastungs- als auch produktivitätsseitig erhebliche Risiken in sich und sind daher derzeit, aus meiner Sicht richtigerweise, nur ausnahmsweise möglich – siehe den folgenden Punkt.
- Überschreitungen von 10 Stunden Tages-Arbeitszeit sind in vielen Fällen gesetzlich zulässig – nicht nur in Not- und Ausnahmefällen, sondern z.B. bei entsprechender tarifvertraglicher Regelung auch bei relevanten Anteilen von Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, also von weniger belastenden Arbeitszeit-Formen, sowie an Sonn- und Feiertagen und mit behördlicher Genehmigung insbesondere im Schichtbetrieb und in Saison- und Kampagnenbetrieben.
- Eine allgemeine wöchentliche Höchstarbeitszeit gibt es derzeit nicht – und schon gar nicht in der häufig genannten Höhe von 48 Stunden: Diese Grenze gilt nur im Durchschnitt von grundsätzlich 6 Monaten, weswegen bei einem bloßen Wegfall der Tages-Höchstarbeitszeit bei z.B. 6-Tage-Woche statt heute maximal [6 x 10 Stunden =] 60 Stunden bis zu [6 x 12 Stunden 15 Minuten =] 73 Stunden 30 Minuten gearbeitet werden dürfte. Dabei kommen die 12 Stunden 15 Minuten dadurch zustande, dass nach europäischem Recht innerhalb von 24 Stunden grundsätzlich 11 Stunden Ruhezeit liegen müssen und gemäß Arbeitszeitgesetz innerhalb der Arbeitszeit 45 Minuten Pausenzeit.
„Sollte die derzeitige gesetzliche Tages-Höchstarbeitszeit also künftig zumindest relativiert werden, muss aus seiner Sicht zugleich TATSÄCHLICH eine gesetzliche Wochen-Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Diese sollte auf 60 Stunden pro beliebigem 7-Tage-Zeitraum festgelegt werden, um die – insbesondere auch im Schichtbetrieb – erforderlichen Spielräume zu erhalten und einen jedenfalls rudimentären Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig muss der Ausgleichszeitraum auf die maximale 48h-Woche dann gemäß europäischem Recht auf 4 Monate reduziert werden“, so Dr. Hoff.
Für eine Vertiefung des Themas sei der Beitrag von Dr. Hoff aus dem Juni 2025 empfohlen: „Welche Wochen-Höchstarbeitszeit darf’s denn sein?“. Der Beitrag enthält auch einen konkreten Vorschlag zur Neufassung von § 3 ArbZG für den Fall, dass künftig tatsächlich auf arbeitnehmerseits freiwilliger Basis (so im Koalitionsvertrag vereinbart) über 10h pro Tag hinaus gearbeitet werden dürfen sollte.
So viel wird aktuell gearbeitet
Die gewöhnliche Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen in Deutschland betrug laut Statistischem Bundesamt 34,3 Stunden. Damit lag Deutschland im Jahr 2024 unter dem europäischen Durchschnitt von 36,8 Stunden.
In der Vergangenheit wurde mal mehr gearbeitet. Seit 1991 hat die gewöhnliche Wochenarbeitszeit um 4,1 Stunden abgenommen. Das hängt jedoch auch mit dem steigenden Anteil der Erwerbstätigen in Teilzeit zusammen.
Autorin: Lisa Bieder, Redaktion HR Performance



