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Professionelle Zutritts- und Zufahrtssteuerung für betriebsfremde Personen

Besonders heimtückisch und einfallsreich kann die List mancher Krimineller sein. Oft wird von Mitarbeitern „in bester Absicht“ ein Besucher an der Pforte mit in die Firma genommen, weil der Unbekannte angibt, einen Termin mit Frau oder Herrn X zu haben. Dies kann durch Installation einer Vereinzelungsanlage, abhängig vom Schutzgrad ggf. auch mit Videoüberwachung, an der Zutrittsstelle vermieden werden.

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fremde Person im Büro
Foto: ©AdobeStock/Daisha

Unser Autor, Dipl.-Ing. Werner Störmer, Spezialist für die Themen Zutritt und Kontrolle, zeigt in seinem neuesten Beitrag auf, wie ein professionelles Besucher- und Lieferverkehr-Management im Unternehmen installiert werden kann.

Während bei Sicherheitskonzepten meist die Innenbereiche der Firmengebäude mit ihren Mitarbeitern im Fokus stehen, wird der Außenbereich oft vernachlässigt: Der Lieferverkehr oder Besucher bewegen sich manchmal ungehindert auf dem Werksgelände. In vielen Firmen ist zwar eine Zutrittssteuerung für die Mitarbeiter installiert, aber Besucher und Lieferanten bleiben dabei unberücksichtigt.

Je nach Branche werden die Sicherheitsansprüche unterschiedlich gehandhabt, aber die Anwesenheit fremder Personen und Fahrzeuge auf dem Gelände bedeutet ein grundsätzliches Sicherheitsrisiko. Abhilfe schafft ein professionelles Besucher- und Lieferverkehr-Management, das sich perfekt nach den Wünschen und Bedürfnissen des Anwenders parametrieren und gestalten lässt.

Betriebliche Sicherheitslücke bei manueller Zutrittsprüfung

Informationen über steigende Wirtschaftskriminalität und -spionage, Vandalismus und Sabotage, Terrorismus, Einbruch, Diebstahl bis hin zur Brandstiftung verdeutlichen den erforderlichen Bedarf an elektronischer Zutritts- und Zufahrtssteuerung mit Besucher- und Lieferverkehr-Management. Antiquierte, manuelle und ineffiziente Prozesse und veraltete Sicherheitssysteme sind noch anzutreffen. Um den Zutritt zu Betriebsgebäuden und die Zufahrt zum Werksgelände von unbefugten Personen zu verhindern, müssen Identitäten von Betriebsfremden und Fremddienstleistern zweifelsfrei überprüft werden.

In der Praxis erfolgt dies oftmals nur durch eine visuelle Prüfung, die keinen zuverlässigen Identitätsabgleich ermöglicht. Dies stellt eine enorme Sicherheitslücke dar, da das menschliche Auge von Natur aus nicht in der Lage ist, Ausweisdokumente (z.  B. Personalausweis, Führerschein) auf ihre individuellen Echtheits- und unsichtbaren Sicherheitsmerkmale zu überprüfen.

Nicht alle Besucher, die sich anmelden, sind wirklich im Unternehmen willkommen, gerade in Zeiten verschärfter Sanktionsbestimmungen muss gewissen Personenkreisen der Zutritt untersagt werden. Unternehmen sollten also bei ihren Lieferanten sicherstellen, dass sie nur mit Firmen und Personen zu tun haben, die den Verordnungen des EU-Sicherheitsrats entsprechen.

Das Besuchermanagement kann den automatischen Abgleich gegen aktuelle Sanktionslisten und die Ausgabe von Warnmeldungen bei Treffern übernehmen. Ein Besuchsvorgang wird in solchen Fällen abgelehnt werden. Über die Software werden Besuchsvorgänge zunächst von Mitarbeitern vorangemeldet und automatisch geprüft. Der anschließende Workflow sorgt für einen stringenten Genehmigungsprozess. Beispielsweise müssen externe Teilnehmer einer Schulung vom zuständigen Schulleiter bestätigt werden, bevor sie das Haus betreten dürfen. Fehlt diese Genehmigung, darf die Pforte Besucher nicht registrieren.

Schwachstelle Mensch und kriminelle Besucher

Besonders heimtückisch und einfallsreich kann die List mancher Krimineller sein. Oft wird von Mitarbeitern „in bester Absicht“ ein Besucher an der Pforte mit in die Firma genommen, weil der Unbekannte angibt, einen Termin mit Frau oder Herrn X zu haben. Dies kann durch Installation einer Vereinzelungsanlage, abhängig vom Schutzgrad ggf. auch mit Videoüberwachung, an der Zutrittsstelle vermieden werden.

Aber auch Drehkreuze lassen sich überwinden, indem ein Zutrittsberechtigter, nach Passieren der Zutrittsstelle, seinen Ausweis über das Drehkreuz/den Zaun an den Wartenden reicht. Soweit das Zutrittssystem keine Wiederholsperre hat, könnte diese Person mit dem doppelt genutzten Ausweis die Zutrittsstelle passieren. Abhilfe schafft hier die Zutrittswiederholkontrolle. Diese verhindert mehrfache Zutritte in einer Richtung mit einem Ausweis am selben Leser innerhalb einer definierten Zeit. Fehlen die aufgeführten Schutzmaßnahmen, kann sich eine Person in geschützten Bereichen frei bewegen und kriminelle Handlungen ausführen.

Nicht selten werden für die häufige Frequentierung von Zutrittsstellen oder beim Warentransport die Türen über einen Keil auf Daueröffnung gestellt. An dieser Stelle kann dann auch der ungebetene Besucher passieren. Eigentlich muss das Zutrittssystem hier eine Türüberwachung gewährleisten. Über Ein- und Ausgangskontakte wird die Tür auf Zustand offen, geschlossen oder verschlossen und maximale Offenzeit überwacht.

Bei Veränderung des Sollzustandes oder Zeitüberschreitung wird Alarm ausgelöst. Das verhindert, dass Türen aus Bequemlichkeit offenstehen. Zusätzlich fehlt es oft an der Wachsamkeit der Mitarbeiter bei unbekannten Personen im Umfeld Ihres Arbeitsplatzes. Gehen wir zu jemandem auf unserem Flur, den wir dort noch nie gesehen haben, und fragen ihn, was er hier macht? Nur sehr selten! Externe, wie Kunden, Handwerker oder das Putzkommando – sie alle bewegen sich meistens frei im Betrieb.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag aus der HR Performance 3/2024.

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