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Neue Möglichkeiten für lebensphasenorientiertes Arbeiten?

Und so fordert der Sachverständigenrat, dem Beispiel anderer Länder zu folgen, die die Altersgrenze nach festen Regeln mit der steigenden Lebenserwartung anheben. In Dänemark, Estland, Griechenland und Italien gilt das 1:1-Prinzip. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, verschiebt sich auch der gesetzliche Rentenbeginn um ein Jahr. Finnland, die Niederlande und Portugal praktizieren ein 3:2-Verhältnis. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich das Renteneintrittsalter um acht Monate.

3 Min. Lesezeit
Harald Röder und Markus Keller

Advertorial/Titelgeschichte

Wann kann ich mit wie viel Geld in Rente gehen? Diese Frage treibt aktuell Millionen Frauen und Männer der Babyboomer-Generation um. Denn laut Umfragen möchten rund zwei Drittel der Babyboomer ihre Rente nicht erst mit 66 oder 67 antreten. Mehr als die Hälfte lehnt aber auch einen finanziellen Abschlag ab. Wie lässt sich dieser Widerspruch lösen?

Der Gesetzgeber ermöglicht unter anderem einen Teilrenten-Bezug und hat dazu seit dem letzten Jahr die Möglichkeit des unbefristeten Hinzuverdienstes trotz Bezugs einer gesetzlichen Altersrente geschaffen. Ideal ließe sich eine solche Teilrente mit Zeitwertkonten kombinieren. Eine solche Lösung würde auch die Situation am Arbeitsmarkt entspannen, weil Bestandskräfte mit ihrem Know-how länger im Unternehmen gehalten werden können.

Die Faktenlage ist eindeutig: Im Jahr 2022 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter 64,4 Jahre. Für jene der Gesellschaft, die ab 1964 geboren wurden, liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 (Regelaltersgrenze). Frühester, abschlagsfreier Rentenbeginn ist zwar ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich (schrittweise Anhebung je nach Geburtsjahrgang auf 65 Jahre), aber nur für den, der 45 Versicherungsjahre (Wartezeit) aufweisen kann.

Alle anderen Beschäftigten können zwar nach mindestens 35  Jahren Wartezeit auch mit 63 in Rente gehen (Rente für „langjährig Versicherte“), müssen aber für jeden Monat frühzeitigeren Rentenbeginn einen Abschlag von 0,3 Prozent ihrer Rente in Kauf nehmen. Und dieser Abschlag bleibt für die gesamte Rentenzeit bestehen. Geht jemand statt mit 67 bereits mit 63 Jahren in Rente, würde sich dessen monatliche Rente bis zum Lebensende um 14,4 Prozent verringern (vgl. Beispiel 1).

Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer (Jahrgang ab bzw. nach 1964) hat mit Vollendung des 65. Lebensjahres 35 Jahre Wartezeit und 35 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt. Er beantragt als langjährig Versicherter i. S. d. § 36 SGB VI die vorgezogene gesetzliche Altersrente in

Form einer Vollrente und gemäß Rentenformel ergibt sich: Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenwert x Rentenartfaktor = 35 x 0,928 x 37,60 Euro (Rentenwert West Stand 01.2024) x 1 = 1.221,25 Euro brutto.

Die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat sind dabei im Zugangsfaktor enthalten (100 % – 24 Monate x 0,3 % = 92,8 % bzw. Faktor 0,928). Hätte der Mitarbeiter bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres weitergearbeitet und z. B. noch zwei weitere Entgeltpunkte erworben, ergäbe sich ein Rentenanspruch in Höhe von 37 x 1 x 37,60 Euro x 1 = 1.391,20 Euro. Immerhin ca. 14 Prozent mehr als bei Rentenbezug ab 65 wegen gerade einmal zwei Jahren vorzeitiger Rente.

Aus Sicht der Arbeitgebenden stellt sich dieses Problem noch aus einer ganz anderen Perspektive dar: Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger mahnt vor dem Übergang der Babyboomer-Generation in den Ruhestand. Denn dies bedeute, dass etwa vier Millionen Menschen vom Beitragszahler zum Leistungsempfänger werden. Diese Tatsache werden zwangsläufig zu einem Loch in der Rentenkasse führen, da die Zahl der Erwerbstätigen in den kommenden Jahren von über 45 Millionen auf 40 oder sogar 39 Millionen sinken werde.

Auch der Sachverständigenrat um seine Vorsitzende Veronika Grimm weist auf das Problem hin: „In Deutschland wird der stärkste Alterungsschub in den nächsten 15 Jahren stattfinden“, schreibt der Rat. Bis 2025 wird sich die Zahl der über 65-Jährigen im Verhältnis zu den 20- bis 64-Jährigen fast verdoppeln. Und der Rat weist ebenso darauf hin, dass die Festschreibung des Rentenniveaus, wie es die Bundesregierung aktuell plankeine nachhaltige Lösung sei, sondern den absehbaren Anstieg der Beitragssätze in der Sozialversicherung noch verstärke.

Und so fordert der Sachverständigenrat, dem Beispiel anderer Länder zu folgen, die die Altersgrenze nach festen Regeln mit der steigenden Lebenserwartung anheben. In Dänemark, Estland, Griechenland und Italien gilt das 1:1-Prinzip. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, verschiebt sich auch der gesetzliche Rentenbeginn um ein Jahr. Finnland, die Niederlande und Portugal praktizieren ein 3:2-Verhältnis. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich das Renteneintrittsalter um acht Monate. Eine konkrete Empfehlung lässt der Rat offen, betont aber, dass es kein „Weiter so“ bei der Rente geben dürfe.

Lesen Sie hier die vollständige Titelgeschichte aus der HR Performance 1/2024.

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