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WM 2026: Einreise, Visa und ESTA für USA, Kanada und Mexiko

WM 2026: Ein Turnier, drei Rechtssysteme. So gelingt die Einreise für Fans und Teams in die USA, Mexiko und Kanada.

4 Min. Lesezeit
Einreisekontrolle am Schalter, Fan auf dem Weg zur Fußball-WM
Foto: ©AdobeStock/Frendev

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 wird nicht nur sportlich neue Maßstäbe setzen, sondern auch besondere Anforderungen an die Einreiseplanung stellen. Erstmals findet die WM in drei Gastgeberstaaten statt: den USA, Kanada und Mexiko. Für Fans, Nationalteams, Trainerstäbe und Offizielle gelten dabei unterschiedliche Einreisebestimmungen, Visa-Vorgaben und Registrierungsverfahren. Ob ESTA für die USA, eTA für Kanada oder die mexikanischen Einreiseformalitäten – die Anforderungen unterscheiden sich je nach Reiseziel und Staatsangehörigkeit erheblich. Wer die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 live erleben oder beruflich begleiten möchte, sollte sich frühzeitig mit den geltenden Visaregeln, elektronischen Reisegenehmigungen und nationalen Besonderheiten vertraut machen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Einreisevoraussetzungen für Fans, Spieler, Betreuer und Offizielle in den drei Gastgeberländern.

WM 2026: Einreisebestimmungen für Fans in den USA, Kanada und Mexiko

Fans werden in der Regel für touristische Zwecke einreisen und müssen je nach eigener Staatsangehörigkeit folgende Regeln beachten.

  • USA: Die Einreise ist für Deutsche und andere visumbefreite Staatsangehörige regelmäßig über das Visa Waiver Program mit vorheriger ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization) möglich. Dahinter verbirgt sich eine digitale Vorabprüfung, die vor Reiseantritt online beantragt werden muss. Die Genehmigung ist online unter Official ESTA Application Website zu beantragen.
  • Kanada: Für Deutsche und viele andere Staatsangehörige ist die Einreise zu touristischen Zwecken auch in Kanada ohne Visum möglich. Allerdings ist bei Einreise per Flug vorab online über Home eine elektronische Reisegenehmigung (eTA electronic Travel Authorization) zu beantragen.
  • Mexiko: Auch hier können Fans häufig visumfrei einreisen. Bei Einreisen auf dem Landweg ist die Touristenkarte FMM (Forma Migratoria Múltiple) auszufüllen. Das ist vorab online unter Instituto Nacional de Migración – Forma Migratoria Múltiple möglich. Bei der Einreise per Flugzeug erfolgt die entsprechende Dokumentation durch einen Grenzbeamten oder durch Nutzung eines e-Gates.

Allen Instrumenten ist gemein, dass sie ein klassisches Visum ersetzen, zugleich aber vorgelagerte Prüf- und Registrierungspflichten schaffen. Je nach Staatsangehörigkeit kann sich dieser Aufwand deutlich erhöhen, etwa wenn anstelle der Registrierung ein echtes Visum erforderlich ist.

Visa und Einreise für Teams, Spieler und Offizielle bei der WM 2026

Akkreditierungen der FIFA (Fédération Internationale de Football Association) ersetzen keine Einreisegenehmigung. Für Nationalteams, Trainerstäbe und Offizielle ist die Einreise zur WM 2026 daher weit mehr als eine organisatorische Frage. Entscheidend ist dabei die richtige visarechtliche Einordnung der jeweiligen Tätigkeit.

  • In den USA erhalten Spieler in der Regel ein P-1A-Visum für Athleten, das auch als Gruppenvisum für die gesamte Mannschaft inklusive Ersatzspielern beantragt werden kann. Für unverzichtbares Team- und Betreuungspersonal (Coaching, medizinische Versorgung etc.) von internationalen Top-Athleten oder Teams mit P-1A-Visum kann ein P-1S Visum beantragt werden. Für Schiedsrichter und Offizielle hat die US-Regierung für die WM die Vorgaben gelockert. Diese Personengruppe kann teilweise mit einem B-1-Visum (für geschäftliche Zwecke) oder bei entsprechender Staatsangehörigkeit sogar visumfrei über ESTA einreisen. Bei der Einreise in die USA spielen persönliche Faktoren wie frühere Verstöße oder Überschreitungen der erlaubten Aufenthaltsdauer, bestimmte Vorstrafen und sicherheitsrelevante Reisehistorien eine große Rolle. Problematisch ist dabei, dass diese Aspekte einzelne Spieler und Teammitglieder individuell betreffen und im Extremfall zur Einreiseverweigerung führen können.
  • In Kanada benötigen Spieler, Betreuer und Offizielle für die Einreise zur Weltmeisterschaft kein Arbeitsvisum. Aufgrund von Sonderregelungen für internationale Sportveranstaltungen können sie je nach Staatsbürgerschaft entweder die vorgenannte elektronische Reisegenehmigung eTA oder ein Besuchervisum beantragen.
  • Auch in Mexiko dürfen die Teams für die Dauer der Weltmeisterschaft ohne Arbeitsvisum einreisen. Wie die Fans unterliegen sie lediglich einem Registrierungsverfahren. Die entsprechenden Bestimmungen für internationale Sportveranstaltungen gelten analog.
  • Wer die WM mit einer Dienstreise verbindet, sollte auch an die Meldung bei der zuständigen deutschen Einzugsstelle denken. Dort gibt es ein Meldeverfahren, das dem Verfahren zur A1-Bescheinigung ähnelt.

WM 2026: Frühzeitige Visums- und Einreiseplanung vermeidet Risiken

Im Ergebnis kann festgehalten werden: Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich. Wer die jeweiligen Einreisevoraussetzungen im Blick behält, vermeidet böse Überraschungen kurz vor Anpfiff.

Hinweis in eigener Sache

Die dargestellten Fragestellungen betreffen ausländisches Aufenthaltsrecht. Um bei Outbound-Sachverhalten eine rechtssichere Beratung zu gewährleisten greifen auf unser umfassendes internationales Netzwerk spezialisierter Kanzleien zurück.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem CMS-Blog.

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Julia Tänzler-Motzek unterstützt nationale und internationale Unternehmen insbesondere bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Auslandentsendung von Mitarbeitern. Zudem berät sie Unternehmen zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in Deutschland.

Sie begann 2005 als Anwältin bei CMS in Shanghai und wechselte 2007 in das Kölner Büro der Sozietät. 2024 wurde Julia Tänzler-Motzek zum Counsel ernannt.

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Kristina Walter berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ihre Tätigkeit umfasst dabei auch die Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen. Zu ihren Schwerpunktthemen zählen u.a. Compliance, Corporate Social Responsibility sowie Business and Human Rights.

Kristina Walter ist seit 2021 bei CMS tätig. Zuvor sammelte sie Praxiserfahrung u.a. auf der Ebene der Vereinten Nationen in Genf (Schweiz).

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