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Tarifwerk GVP/DGB: Final Chapter

Zwar verbleiben im neuen Tarifwerk für Arbeitgeber einige „pain points“, z.B. die für Zeitarbeitsunternehmen teure Schnittberechnung, jedoch war (ehrlicherweise) nicht damit zu rechnen, dass das Tarifwerk von links nach rechts gekrempelt wird. Ein Blick auf die Zusammenführung.

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Mann mit Laptop und einer Glühbirne als Kopf sitzt auf einem Wecker, der Zeitarbeit symbolisiert
Foto: ©AdobeStock/ArtEternal

Das neue GVP/DGB-Tarifwerk bietet Flexibilität und stellt die Zeitarbeitsbranche langfristig gut auf.

Gesamtbetrachtend kann festgehalten werden, dass sich das nun zusammengeführte Tarifwerk GVP/DGB gut sehen lassen kann, zumal sich die Verhandelnden des Verbandes nicht nur mit den DGB-Gewerkschaften auseinandersetzen, sondern auch die (vormaligen) BAP- und iGZ-Mitglieder (mit deren jeweiligen Tarifverträgen und einer ggf. unterschiedlichen Interessenlage) mitnehmen mussten.

Zwar verbleiben im neuen Tarifwerk für Arbeitgeber einige „pain points“, z.B. die für Zeitarbeitsunternehmen teure Schnittberechnung, jedoch war (ehrlicherweise) nicht damit zu rechnen, dass das Tarifwerk von links nach rechts gekrempelt wird, da in diesem Fall die Gewerkschaften sicherlich aus deren Sicht einige (natürlich abweichend gelagerte) „pain points“ adressiert hätten. Dies hätte die Verhandlungen erheblich verlängert und damit die Zusammenführung der Tarifverträge entsprechend verzögert.

Inhaltlich dürfte in dem geeinten Tarifwerk zwar mehr BAP als iGZ drinstecken. Dieser Umstand findet nach meinem Dafürhalten seine Berechtigung darin, dass die Tarifverträge BAP/DGB an einigen Stellen durchaus über praktisch einfacher zu handhabende und flexiblere Regelungen verfügen, von denen zukünftig die bisherigen iGZ-Anwender profitieren werden; dies gilt gerade mit Blick auf das Arbeitszeitkonto.

Letztlich ist die Zusammenführung weiterhin beseelt von dem Grundsatz, das Beste aus beiden Welten beizubehalten („best of both“) – und dies ist m.E. sehr gut gelungen, selbst wenn für die bisherigen iGZ-Anwender ein nicht wegzudiskutierender Anpassungsbedarf besteht. ABER: Die Branche hat in der Vergangenheit immer bewiesen, dass sie sich kurzfristig auf sich ändernde Rahmenbedingungen einstellt und anpasst. Dies wird auch mit Blick auf das Tarifwerk GVP/DGB gelingen (insbesondere wenn man in Richtung der bisherigen iGZ-Anwender blickt).

Mit den neuen tariflichen Regularien müssen sich alle Zeitarbeitsunternehmen befassen. Letztlich sollte man aber mit sämtlichen Änderungen im Ergebnis sehr gut umgehen und diese sauber in die bisherigen Prozesse implementieren können. Nach der inzwischen getroffenen Verständigung mit der IG Metall über den TV BZ ME sollte das Thema „Tarifvertrag“ damit für die nächsten Jahre geregelt und abgehakt sein.

Die Branche sollte sich über die vollzogene „Einheit“ des GVP auf Tarifebene freuen – die Reise war lang, der Weg war (manchmal) sicherlich steinig, aber das Ziel ist nun erreicht! Well done!

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem CMS-Blog.

Dr. Alexander Bissels
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Dr. Alexander Bissels

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alexander Bissels berät nationale und internationale Unternehmen und Konzerne umfänglich im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ein ausgewiesener Experte im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes und hat sich insbesondere auf die Zeitarbeitsbranche und rechtliche Fragestellungen rund um die Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert, wobei er sowohl Personaldienstleister (als Verleiher) als auch Entleiher berät. Dabei liegt sein Fokus stets auf einer praxisnahen Begleitung seiner Mandanten. Alexander Bissels hat bereits zahlreiche Projekte zum rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere zur Implementierung einer Compliance-Organisation, verantwortet und ist ein gefragter Referent und Autor zu diesem Themenkomplex.

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Dr. Stefan Steeger, LL.B.

Rechtsanwalt

Stefan Steeger berät und vertritt nationale sowie internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung der Arbeitgeberseite in betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Mit seiner arbeitsrechtlichen Expertise begleitet er zudem Um- und Restrukturierungen und übernimmt dabei insbesondere die Verhandlungen über den Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan. Erfahren ist Stefan Steeger nicht zuletzt auch in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung. Stefan Steeger ist seit 2019 als Rechtsanwalt tätig, seit 2025 bei CMS.

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