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Wie können mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit gebracht werden?

Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung ist mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Um das zu ändern, sollen gezielte Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver machen.

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Foto: ©AdobeStock/WavebreakMediaMicro

Mehr Menschen mit Behinderung sollen in Arbeit gebracht und in Arbeit gehalten werden. Dazu hat die Bundesregierung nun mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.

„Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert. Trotzdem ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Um das zu ändern machen wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver. Menschen mit Behinderungen können so ihre Fähigkeiten besser einbringen und die deutsche Wirtschaft bekommt in Zeiten des Fachkräftemangels weitere dringend benötigte Fachkräfte.“

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Das Maßnahmenpaket zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beinhaltet folgende Maßnahmen:

 

  • Das Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern wird beschleunigt, indem wir eine Genehmigungsfiktion einführen. Anträge, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, gelten demnach als genehmigt.
  • Der Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit wird nicht mehr auf 40 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes begrenzt. Für Arbeitgeber wird es damit attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.
  • Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung wird nach einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz neu ausgerichtet. Betroffene werden dann als Expertinnen und Experten in eigener Sache besser bei der Arbeit des Beirats berücksichtigt.
  • Bei der Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts eine vierte Staffel eingeführt. Diese ist von denjenigen Arbeitgebern zu entrichten, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen gelten Sonderregelungen, die geringere Beträge vorsehen. Die vierte Staffel soll erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen sein, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird.
  • Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen zukünftig vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden.
  • Unterstützt werden Arbeitgeber durch Einheitliche Ansprechstellen, die seit Jahresbeginn 2022 deutschlandweit errichtet werden und Arbeitgeber unabhängig und trägerübergreifend zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beraten sowie bei der Beantragung von Förderleistungen unterstützen.

Informationen zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe

 

Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber dazu motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Die Ausgleichsabgabe wird ausschließlich für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt. Zum Großteil kommt die Ausgleichsabgabe wieder den Betrieben zugute, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Quelle: BMAS

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