Startseite » News » „Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice“

„Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice“

Wichtigste Aufgabe bei der Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes muss sein, nicht alle Beschäftigten über einen Kamm zu scheren und insbesondere die Vorteile der Vertrauensarbeitszeit weiter nutzbar zu machen, anstatt sie zu erschweren oder gar zu verhindern.

1 Min. Lesezeit
Foto: ©AdobeStock/Peter Atkins

Vor Kurzem hat das Bundesarbeitsgericht die Begründung zu seinem Urteil vom 13. September vorgelegt: Laut dem Urteil sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Bezug genommen wird dabei auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18 CCOO).  Die Bundesregierung will nun zeitnah einen Gesetzentwurf zur Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes vorlegen. Eine Erklärung von Bitkom-Präsident Achim Berg.

„Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice – und sie läuft den Interessen vieler Unternehmen und ihrer Beschäftigten zuwider. Deutschland braucht keine auf die Minute festgelegten 8-Stunden-Schichten, sondern Freiräume für eine selbstbestimmte und flexible Einteilung der Arbeit. Dazu gehört auch, zwischendurch ein privates Telefonat zu führen, zwischendurch Besorgungen zu machen, im Homeoffice für die Kinder da zu sein oder auch mal eine Runde zu joggen. Sich für solche Aktivitäten jeweils einige Minuten aus einer Arbeitszeiterfassung auszubuchen, hilft niemandem und nervt alle. In vielen Berufen gibt es zudem keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen. Eine auf Vertrauen und Flexibilität bauende Unternehmenskultur ist unabdingbar, um im internationalen Wettbewerb um Talente erfolgreich sein zu können, gerade in der digitalen Wirtschaft. Unser Arbeitsrecht orientiert sich noch zu häufig am Bild der Industriearbeit aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, nicht an der flexiblen Arbeit in unserer heutigen digitalen Welt. Wichtigste Aufgabe bei der Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes muss sein, nicht alle Beschäftigten über einen Kamm zu scheren und insbesondere die Vorteile der Vertrauensarbeitszeit weiter nutzbar zu machen, anstatt sie zu erschweren oder gar zu verhindern.

Die Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes ist aber auch eine Chance, die von der Realität oft überholten Norm der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Sie gäbe den Beschäftigten ein deutliches Mehr an Flexibilität. Wer abends um neun noch eine Stunde Arbeit einschiebt, darf am nächsten Morgen um acht sein Diensthandy noch nicht benutzen, dies schließt die aktuelle Arbeitszeitregelung mit ihrer elfstündigen Ruhepause aus. Der Gesetzgeber hätte hier die Chance, zumindest für Beschäftigte, die das mobile Arbeiten nutzen können, das antiquierte und praxisferne Recht an die Realität unserer digitalen Arbeitswelt anzupassen.“

Quelle: bitkom

Andere interessante News

Equal Pay Day - Frau und Mann stehen auf Geldmünzen nebeneinander

Equal Pay Day 2026

Der Equal Pay Day Ende Februar weist wie jedes Jahr auf die Entgeltlücke zwischen Mann und Frau hin. Kann das verschärfte Entgelttransparenzgesetz hier Abhilfe schaffen?

Dose mit Bullshit-Schriftzug

Der HR-Anglizismen-Tsunami pusht Visionen, Bullshit-Sprech und Business-Glitzer

Seit den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts überfluten uns die Digitalisierungswellen ständig mit neuen Anglizismen. Das spürt man ganz besonders in der HR-Landschaft.

Flexibler Buntstift im Mittelpunkt von geraden Buntstiften

Der positive Umgang mit Arbeitszeit gehört zum deutschen Erfolgsmodell

Die Wenigsten wollen zurück in das Arbeitsleben des letzten Jahrhunderts. Die Modernisierung der Arbeitswelt bleibt ein permanentes zeitloses Projekt. Die aktuellen Arbeitszeitdisk...