„Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist problematisch.“ : Interview mit Peter Blassnigg, Geschäftsführer Aterima Care, über pflegende, berufstätige Angehörige
73 Prozent aller pflegenden Angehörigen sind erwerbstätig. Wie Arbeitgeber sich hier verhalten sollten und welche Möglichkeiten zur Unterstützung es gibt, haben wir im Interview mit Peter Blassnigg besprochen.

HRP: Warum ist Pflege kein Thema mehr der Generation über 50?
Peter Blassnigg: Pflege ist längst in allen Altersgruppen der Belegschaft angekommen. Auch jüngere Beschäftigte unterstützen Eltern, Großeltern, Partner oder Geschwister, oft zusätzlich zu Beruf, Familie und eigenen finanziellen Verpflichtungen. 40 Prozent aller 16- bis 39-Jährigen haben bereits Angehörige gepflegt oder unterstützt. Damit betrifft das Thema sowohl Auszubildende als auch Berufseinsteiger und junge Familien. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen die gesamte Belegschaft in den Blick nehmen und dürfen nicht erst reagieren, wenn Mitarbeitende über 50 betroffen sind.
Geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist problematisch
HRP: Was halten Sie von dem geplanten Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), auch in Bezug auf die Rente der pflegenden Angehörigen?
Blassnigg: Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist problematisch. Ab 2027 sollen sie für die gleiche Pflegeleistung 30 Prozent weniger Rentenansprüche erwerben. Bei zwei Jahren Pflege kann das – je nach Pflegegrad und Leistungsart – dauerhaft rund 4 bis 22 Euro weniger monatliche Rente bedeuten.
Trotzdem darf die Rentendebatte nicht von den deutlich höheren und sofort spürbaren Kürzungen bei den Pflegebudgets ablenken. Aus heute bis zu 3.539 Euro jährlich sollen je nach Pflegegrad nur noch 1.855 beziehungsweise 2.285 Euro werden. Bei Pflegegrad 3 fehlen einer Familie damit innerhalb von zwei Jahren 3.368 Euro für konkrete Entlastung. Zudem sinken die Einzahlungen in die Rentenversicherung der Pflegeperson um rund 2.278 Euro. Insgesamt werden Leistungen und soziale Absicherung im Umfang von rund 5.646 Euro gekürzt.
Jede dieser Kürzungen trifft nicht nur Pflegebedürftige, sondern unmittelbar auch die pflegenden Angehörigen. Müssen diese Versorgungslücken mit eigener Zeit und Ressourcen schließen, sind automatisch auch die Arbeitgeber betroffen, etwa durch Fehlzeiten, kurzfristige Ausfälle, Arbeitszeitreduzierungen oder im schlimmsten Fall die Kündigung. Was dem Pflegesystem als Einsparung erscheint, wird damit häufig nur auf Familien und Unternehmen verlagert. Der Entwurf darf deshalb nicht nur aus Sicht der Pflegeversicherung bewertet werden, sondern muss auch an seinen Folgen für Angehörige, Arbeitsmarkt und Arbeitgeber gemessen werden.
HRP: 73 Prozent aller pflegenden Angehörigen sind erwerbstätig. Wie sollten Arbeitgeber sich hier verhalten?
Blassnigg: Der erste Schritt muss sein, überhaupt zu verstehen, wer im Unternehmen bereits betroffen ist, wer in naher Zukunft betroffen sein könnte und welche konkrete Unterstützung sich Mitarbeitende vom Unternehmen wünschen. Eine anonymisierte Befragung kann dafür eine gute Wissensgrundlage schaffen.
Aufbauend auf den Umfrageergebnissen sollten Prozesse, Ansprechpartner und Maßnahmen vorbereitet werden, damit Arbeitnehmern im Ernstfall schnell geholfen werden kann. Reagieren Unternehmen erst, wenn Mitarbeitende ausfallen, ihre Arbeitszeit reduzieren oder kündigen, handeln sie schlicht zu spät. Der wirtschaftliche Schaden für Unternehmen ist enorm, wenn sie auf dieses absehbare Risiko nicht vorbereitet sind.
Arbeitgeber brauchen mehr Infos zum Thema Pflege
HRP: Welche Angebote zur Unterstützung gibt es?
Blassnigg: Für pflegende Beschäftigte gibt es gesetzliche Rechte und Leistungen, etwa kurzfristige Freistellung, Pflegezeit, Familienpflegezeit, Pflegeunterstützungsgeld, Pflegeberatung und Pflegekurse.
Für Arbeitgeber sehen die Angebote deutlich schwächer aus. Es gibt Informationsportale, Leitfäden, Netzwerke, Beratungsangebote und teilweise kostenlose Schulungen für betriebliche Pflege-Guides. Diese Angebote können Orientierung geben, ersetzen aber kein funktionierendes betriebliches Konzept und gleichen auch keine wirtschaftlichen Folgen aus. Es gibt keine allgemeine staatliche Erstattung für Personalausfälle, Ersatzkräfte, Produktivitätsverluste oder Fluktuation. Das wirtschaftliche Risiko bleibt beim Arbeitgeber.
Mit ATERIMA Care Business schließen wir genau diese Lücke. Wir begleiten den gesamten Prozess: Wir organisieren die anonymisierte Evaluation in der Belegschaft, bereiten geeignete Maßnahmen vor und bieten Schulungen für HR und Führungskräfte an. Im konkreten Pflegefall stehen wir dem Arbeitgeber und insbesondere dem betroffenen Mitarbeitenden zur Seite, prüfen die Situation, koordinieren die nächsten Schritte und helfen dabei, eine tragfähige Lösung zu entwickeln. Ziel ist es, die Versorgung sicherzustellen, Beschäftigte zu entlasten und den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten.
HRP: Vielen Dank für das Gespräch.

Peter Blassnigg, Geschäftsführer Aterima Care



