Zwar verbleiben im neuen Tarifwerk für Arbeitgeber einige „pain points“, z.B. die für Zeitarbeitsunternehmen teure Schnittberechnung, jedoch war (ehrlicherweise) nicht damit zu rec...
Tarifwerk GVP/DGB: Keine Anwendung der tariflichen Bestimmungen für AT-Beschäftigte
Die tarifliche Bestimmung legitimiert, wenn und soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Abweichungen von den tariflichen Regelungen beim Entgelt, ohne dass damit ...
Anwendung der neuen GVP-Tarifverträge
Es ist dringend zu empfehlen, einen Blick auf die historisch verwendeten und über die Zeit ggf. angepassten Arbeitsverträge zu werfen und insbesondere die dortigen Bezugnahmeklause...