Zwar verbleiben im neuen Tarifwerk für Arbeitgeber einige „pain points“, z.B. die für Zeitarbeitsunternehmen teure Schnittberechnung, jedoch war (ehrlicherweise) nicht damit zu rec...
Verstoß gegen das sogenannte Streikeinsatzverbot
Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern* im Arbeitskampf ist nach einer umfänglichen Anpassung von § 11 Abs. 5 AÜG mit Wirkung zum 1. April 2017 grundsätzlich verboten. Danach darf der E...