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Digital ersetzt Papier

Unternehmen müssen durch die neue elektronische Krankmeldung sicherstellen, dass die internen Prozesse zum Fehlzeitenmanagement ideal funktionieren. Denn durch den Anspruch auf Entgeltfortzahlung sind sie verpflichtet, Abwesenheiten genau zu dokumentieren – zudem gibt es die verpflichtende Arbeitszeiterfassung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Wichtige Fakten zur eAU

Vertreter der ITSG und der Krankenkassen bemühen sich, damit „aufzuräumen“ und stellen klar: Die eAU ist für alle Arbeitgeber bereits seit 1. Januar 2022 im Einsatz. Der Start der eAU ist nicht gestoppt und nicht verschoben worden. Der Deutsche Bundestag hat lediglich die Parallelphase (Nachweispflicht des Arbeitnehmers trotz Abruf) um ein halbes Jahr verlängert; sie endete nunmehr am 31.12.2022.