
Neue Brücken in den Ruhestand mit Flexirente, bAV und Zeitwertkonten
Die Teilnehmer erfahren, wie sich durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen seit dem 01.01.2023 der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibilisiert hat und wie sich dieser Flexibilisierungsgrad durch Zeitwertkonten und bAV weiter dynamisieren lässt.