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Ukrainische Geflüchtete erfüllen Voraussetzungen für eine Beschäftigung

Insbesondere Betriebe im Gastgewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe gaben an, dass die Geflüchteten bei ihnen arbeiten könnten. Ukrainische Geflüchtete sind bisher von knapp 2 Prozent aller Betriebe als Beschäftigte, Auszubildende oder im Rahmen von Praktika eingestellt worden.

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Foto: ©AdobeStock/Halfpoint

Insbesondere Betriebe im Gastgewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe gaben an, dass die Geflüchteten bei ihnen arbeiten könnten. Ukrainische Geflüchtete sind bisher von knapp 2 Prozent aller Betriebe als Beschäftigte, Auszubildende oder im Rahmen von Praktika eingestellt worden. Das zeigt eine zwischen dem 2. und 20. Mai 2022 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Eine Mehrheit von fast 60 Prozent der befragten Betriebe gingen davon aus, dass die ukrainischen Geflüchteten über die notwendigen Voraussetzungen für eine Beschäftigung in ihrem Betrieb verfügen. Etwa ein Drittel sah die Voraussetzungen dagegen als nicht oder eher nicht erfüllt an.  „Diese Unterschiede dürften unter anderem mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Qualifikationsvoraussetzungen in den jeweiligen Wirtschaftszweigen zusammenhängen. So ist in manchen Berufen ein anerkannter Berufsabschluss Voraussetzung, in anderen nicht“, so IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Für 70 Prozent der Betriebe stellte eine mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis eine Voraussetzung für eine Einstellung dar. „Mit einer Einstellung entstehen den Betrieben Kosten – so muss neues Personal immer erst eingearbeitet werden –, die sich erst mit der Zeit ausgleichen. Eine gewisse Planungssicherheit dürfte es also den Betrieben erleichtern, Geflüchtete einzustellen“, erklärt IAB-Forscher Duncan Roth. Fortgeschrittene Sprachkenntnisse waren für 59 Prozent der Betriebe wichtig, während ein Drittel der Betriebe einen anerkannten Berufsabschluss voraussetzte.

Knapp 9 Prozent aller Betriebe in Deutschland standen bisher in Kontakt mit ukrainischen Geflüchteten, etwa weil sie ihnen einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten oder die Geflüchteten sich eigeninitiativ beworben haben.  Betriebe im Gastgewerbe hatten mit 16 Prozent am häufigsten Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten, gefolgt vom Bereich Verkehr und Lagerei mit 11 Prozent. Insgesamt stellten 22 Prozent der Betriebe, die mit Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland in Kontakt standen, mindestens eine Person aus der Ukraine im Rahmen einer regulären Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Praktikums ein. Insbesondere der Groß- und Einzelhandel, das Baugewerbe und die Gastronomie beschäftigen ukrainische Geflüchtete.

In der repräsentativen Betriebsbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ werden monatlich etwa 2.000 Betriebe zum Umgang mit der Corona-Krise befragt. Im Zuge der russischen Invasion der Ukraine wurden Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges und zur Beschäftigung Geflüchteter ergänzt. Zum Download stehen hier Tabellen zu den Ergebnissen aus der 23. Befragungswelle bereit. Die IAB-Studie zur Beschäftigung der ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier.

Quelle: IAB

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