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Verteilung bei 4-Tage-Woche enorm wichtig

In Deutschland existieren zahlreiche gute Beispiele für flexible Arbeitszeitmodelle. „Ein für alle gleichermaßen „richtiges“ Arbeitszeitmodell ist weder gewünscht, noch wird es eins für alle geben“, sagt Dr. Ufuk Altun vom ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.

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Foto: ©AdobeStock/tanaonte

Kein Ende nehmen die Diskussionen um die 4-Tage-Woche. Wird bei der 4-Tage-Woche weniger gearbeitet? Das sei nicht der Fall, meint Dr. Ufuk Altun vom ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Er erklärt: „Die 4-Tage-Woche wird es nicht flächendeckend geben. Wirklich wichtig für die Produktivität und die Arbeitszufriedenheit sind flexible Lösungen.“

Die 4-Tage-Woche

Unter der 4-Tage-Wochewerden verschiedene Arbeitszeitmodelle zusammengefasst. Grundsätzlich wird die wöchentliche Arbeitszeit nicht auf fünf, sondern auf vier Tage verteilt. Zum Beispiel kann die wöchentliche Arbeitszeit gleichbleiben, aber auf 4 Tage verteilt oder auch verkürzt werden, sodass entsprechend weniger gearbeitet wird.

Keine starren Regelungen

In Deutschland existieren zahlreiche gute Beispiele für flexible Arbeitszeitmodelle. „Ein für alle gleichermaßen ‚richtiges‘ Arbeitszeitmodell ist weder gewünscht, noch wird es eins für alle geben“, so Altun. Welches Arbeitszeitmodell unter welchen Voraussetzungen das richtige für die Beschäftigten und Betriebe ist, soll auf betrieblicher Ebene entschieden werden.

Arbeitszeiten müssen so flexibel und bedarfsgerecht gestaltet sein, dass sie einerseits deutschen Unternehmen im globalen Wettbewerb die notwendige Beweglichkeit einräumen und damit langfristig Arbeitsplätze sichern. Andererseits sollen flexible Arbeitszeitmodelle mit einer besseren Gesundheit und einer höheren Zufriedenheit mit der Work-Privacy-Balance einhergehen.

Der Experte empfiehlt: „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten so modernisiert werden, dass die Betriebe und Beschäftigte je nach betrieblichen Gegebenheiten und Wünschen der Beschäftigten eine echte Wahlfreiheit haben; zum Beispiel zwischen Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung.“

Quelle: ifaa

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