Startseite » News » Regionalisierung des Mindestlohns denkbar?

Regionalisierung des Mindestlohns denkbar?

Ein einheitlicher Mindestlohn berücksichtigt regionale Lohn- und Preisunterschiede nicht. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wäre es denkbar, den Mindestlohn bei zukünftigen Anpassungen auf Basis von Preisniveauunterschieden zu regionalisieren.

1 Min. Lesezeit
Foto: ©AdobeStock/PhotoSG

Die Regionen in Deutschland sind von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum Oktober 2022 unterschiedlich stark betroffen. Wo es zuvor die meisten Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter dieser Schwelle gab, zeigt eine neue Studie.

Insbesondere in ländlichen Regionen Ostdeutschlands gab es vor der Erhöhung einen relativ hohen Anteil an Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb dieser Schwelle. Im Süden, im Südwesten sowie in Berlin und den Ballungsräumen des Westens trifft die Mindestlohnerhörung hingegen vergleichsweise weniger Beschäftigte. Grund dafür sind die regionalen Preis- und Lohnunterschiede. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Vor allem in den neuen Bundesländern und den ländlichen Regionen der alten Bundesländer sind viele Beschäftigte von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro betroffen. In diesen Regionen ist der Anteil an Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb dieser Schwelle deutlich höher als anderswo. Darüber hinaus führen die niedrigeren Preise für Wohnraum sowie für lokale Güter und Dienstleistungen dazu, dass die Kaufkraft durch die Erhöhung im Vergleich zu den hochpreisigen Ballungsräumen stärker zunimmt.

In Regionen mit einem hohen Preis- und Lohnniveau liegt dagegen nur ein kleiner Anteil der Beschäftigungsverhältnisse unter dem Mindestlohn. „In Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten besteht ein höherer Spielraum für eine Anhebung des Mindestlohns“, erklärt Wolfgang Dauth, Leiter des Forschungsbereichs „Regionale Arbeitsmärkte”. Ein einheitlicher Mindestlohn berücksichtigt diese regionalen Lohn- und Preisunterschiede nicht. „Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wäre es denkbar, den Mindestlohn bei zukünftigen Anpassungen auf Basis von Preisniveauunterschieden zu regionalisieren. Damit wären nach dem Mindestlohn entlohnte Beschäftigte in allen Regionen hinsichtlich ihrer Kaufkraft annähernd gleichgestellt“, so Andreas Mense, Mitautor der Studie, „Dabei wären jedoch Vor- und Nachteile abzuwägen“.

Die Studie beruht auf den Daten der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes, einer repräsentativen Befragung von Betriebsstätten mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person in Deutschland.

Quelle: IAB

Andere interessante News

Kollege präsentiert etwas an einem Flipchart, die anderen Kolleginnen und Kollegen hören ihm zu

Weiterbildungsstrategie in Unternehmen selten geregelt

87 Prozent der befragten Unternehmen halten Weiterbildung für wichtig, doch die wenigsten haben eine Strategie. Wie viel Geld stellen Unternehmen für die Weiterbildung bereit und w...

Kollegen machen Dehnübungen im Büro

Viel HR-Wertschöpfungspotenzial liegt brach

Vor 20 Jahren gehörten Learning und Corporate Health noch zu den periphären HR-Themen. Heute stellen sie ein weiteres Viertel der Aussteller in Köln. Hier liegt noch viel Wertschöp...

Verschiedene Hände strecken sich nach bunten Kontinenten

Visionen stärken die Resilienz und sichern die Zukunft

Der Gedanke an diese Zukunft gibt Kraft. Dieses Bild zeigt, wie wichtig Pläne, Perspektiven, Ideen,Visionen und Optionen sein können. Das gilt nicht nur für die Beschäftigten, sond...