Startseite » News » „Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice“

„Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice“

Wichtigste Aufgabe bei der Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes muss sein, nicht alle Beschäftigten über einen Kamm zu scheren und insbesondere die Vorteile der Vertrauensarbeitszeit weiter nutzbar zu machen, anstatt sie zu erschweren oder gar zu verhindern.

1 Min. Lesezeit
Foto: ©AdobeStock/Peter Atkins

Vor Kurzem hat das Bundesarbeitsgericht die Begründung zu seinem Urteil vom 13. September vorgelegt: Laut dem Urteil sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Bezug genommen wird dabei auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18 CCOO).  Die Bundesregierung will nun zeitnah einen Gesetzentwurf zur Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes vorlegen. Eine Erklärung von Bitkom-Präsident Achim Berg.

„Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice – und sie läuft den Interessen vieler Unternehmen und ihrer Beschäftigten zuwider. Deutschland braucht keine auf die Minute festgelegten 8-Stunden-Schichten, sondern Freiräume für eine selbstbestimmte und flexible Einteilung der Arbeit. Dazu gehört auch, zwischendurch ein privates Telefonat zu führen, zwischendurch Besorgungen zu machen, im Homeoffice für die Kinder da zu sein oder auch mal eine Runde zu joggen. Sich für solche Aktivitäten jeweils einige Minuten aus einer Arbeitszeiterfassung auszubuchen, hilft niemandem und nervt alle. In vielen Berufen gibt es zudem keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen. Eine auf Vertrauen und Flexibilität bauende Unternehmenskultur ist unabdingbar, um im internationalen Wettbewerb um Talente erfolgreich sein zu können, gerade in der digitalen Wirtschaft. Unser Arbeitsrecht orientiert sich noch zu häufig am Bild der Industriearbeit aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, nicht an der flexiblen Arbeit in unserer heutigen digitalen Welt. Wichtigste Aufgabe bei der Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes muss sein, nicht alle Beschäftigten über einen Kamm zu scheren und insbesondere die Vorteile der Vertrauensarbeitszeit weiter nutzbar zu machen, anstatt sie zu erschweren oder gar zu verhindern.

Die Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes ist aber auch eine Chance, die von der Realität oft überholten Norm der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Sie gäbe den Beschäftigten ein deutliches Mehr an Flexibilität. Wer abends um neun noch eine Stunde Arbeit einschiebt, darf am nächsten Morgen um acht sein Diensthandy noch nicht benutzen, dies schließt die aktuelle Arbeitszeitregelung mit ihrer elfstündigen Ruhepause aus. Der Gesetzgeber hätte hier die Chance, zumindest für Beschäftigte, die das mobile Arbeiten nutzen können, das antiquierte und praxisferne Recht an die Realität unserer digitalen Arbeitswelt anzupassen.“

Quelle: bitkom

Andere interessante News

Mann im Anzug ohne Kopf, der die Arme hebt vor rot-gestreiftem Hintergrund

Darum muss HR-KI ab August Chefsache sein

Ab dem 2. August 2026 verschärft der EU AI Act die Regeln für den Einsatz von Hochrisiko-KI in Europa drastisch – insbesondere in den Bereichen Transparenz, Risikomanagement und Go...

Frau hebt Handy in die Kamera mit myspdata-App

Die neue my_spdata App macht HR noch erlebbarer

Durch das Rebranding festigt SP_Data seine Rolle als zuverlässiger Partner in der digitalisierten Arbeitswelt. Das überarbeitete Corporate Design verkörpert Klarheit, Effizienz und...

Frau reckt vor buntem Hintergrund die Faust in die Luft und zeigt sich resilient

Mehr Resilienz täte uns allen gut

Gesundheit im Betrieb war bis vor 10 Jahren eher ein Randthema. Heute ist Resilienz wichtiger denn je und längst zum Erfolgsfaktor geworden: Wie BGM, Mental Health und gesunde Führ...