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12 Euro sind der neue Mindestlohn

Vor Kurzem hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Die Erhöhung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück.

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Vor Kurzem hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Die Erhöhung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück.

„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben“, so Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Die Mindestlohnhöhe von 12 Euro entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission.

Quelle: BMAS

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