Fortbildungskosten: Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln
Nach Ansicht des BAG sind Rückzahlungsklauseln nur wirksam, wenn der Bindungsdauer ein angemessener, geldwerter Ausgleich gegenübersteht, z. B. verbesserte Arbeitsmarktchancen oder eine höhere Vergütung. Des Weiteren müssen diese Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.