Erst in der Pflege, dann für alle: Die sogenannte Corona-Prämie war und ist ein beliebtes steuerfreies „Goodie“ für Arbeitnehmer*innen. Wer als Arbeitgeber die besonderen Leistungen seiner Angestellten in der Corona-Krise honorieren möchte, hat weiterhin die Chance dazu: Die Politik hat die Prämie bis 31. März 2022 verlängert.
Betriebe können den steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus bis zum 31. März 2022 auszahlen. Weiterhin gilt: Arbeitnehmer*innen können maximal 1500 Euro als steuerfreie pandemiebedingte Prämie erhalten. Die Höchstgrenze dürfen Arbeitgeber dabei nicht überschreiten. Das heißt: Wer im Jahr 2020 oder 2021 bereits die Zahlung von seinem Unternehmen erhalten hat, kann 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.
Aufstockung der Prämie ist möglich
Hat jedoch ein Arbeitgeber seinem Beschäftigten 2020 oder 2021 beispielsweise 1000 Euro bezahlt, kann er die Summe jetzt bis 31. März auf die Höchstgrenze – in diesem Fall mit 500 Euro – aufstocken.
Tipp: Gewährt der Arbeitgeber den Bonus als Sachzuwendung, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.
Prämie ist nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden
Wer sich in mehr als einem Dienstverhältnis befindet, darf den Bonus von jedem seiner Arbeitgeber erhalten – auch innerhalb eines Kalenderjahres. Hier sieht die Politik keine Beschränkung auf nur ein Arbeitsverhältnis vor.
Quelle: Bundesregierung
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