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Vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen

Wie die Bundesregierung verkündet, wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung und Maskenpflicht im Personenverkehr zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

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Foto: ©AdobeStock/nenetus

Zum 2. Februar 2022 wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeits­schutzverordnung durch die Bundesregierung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

„Die Corona-Arbeits­schutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutz­maßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktions­ausfälle vermieden werden. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektions­schutz nicht mehr nötig.“

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Quelle: BMAS

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