Vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen
Wie die Bundesregierung verkündet, wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung und Maskenpflicht im Personenverkehr zum 2. Februar 2023 aufgehoben.
Zum 2. Februar 2022 wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung durch die Bundesregierung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
„Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.“
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Quelle: BMAS