Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten – gemeinsame Grundsätze
Die Teilnahme an diesem Verfahren ist derzeit noch freiwillig. Der GKV-Spitzenverband hat jedoch bereits neue gemeinsame Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches veröffentlicht.
Die Teilnahme an diesem Verfahren ist derzeit noch freiwillig. Der GKV-Spitzenverband hat jedoch bereits neue gemeinsame Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches veröffentlicht.
Ab 1. Januar 2023 soll die elektronische Abfrage von Arbeitsunfähigkeitszeiten aber für alle Beteiligten verpflichtend werden. Arbeitgeber können aber – auf freiwilliger Basis – schon jetzt die Krankheitszeiten bei der Krankenkasse elektronisch abfragen.
Hier geht’s zu den neuen Grundsätzen.
Quelle: GKV-Spitzenverband