
BAG: Beleidigungen in Chatgruppen können fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen
Einerseits müssen Arbeitgeber vertrauliche Kommunikation respektieren. Andererseits haben sie eine Fürsorgepflicht und dürfen es nicht dulden, dass ihre Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis diffamiert oder gemobbt werden. Insbesondere vor rassistischen Diskriminierungen muss ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter schützen (§ 12 Abs. 1 AGG).