
Wichtige Fakten zur eAU
Vertreter der ITSG und der Krankenkassen bemühen sich, damit „aufzuräumen“ und stellen klar: Die eAU ist für alle Arbeitgeber bereits seit 1. Januar 2022 im Einsatz. Der Start der eAU ist nicht gestoppt und nicht verschoben worden. Der Deutsche Bundestag hat lediglich die Parallelphase (Nachweispflicht des Arbeitnehmers trotz Abruf) um ein halbes Jahr verlängert; sie endete nunmehr am 31.12.2022.