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Job-Ghosting: Wenn Bewerber nicht mehr auffindbar sind

Ghosting ist, egal in welchem Lebensbereich und von wem es ausgeht, eine Unsitte. Diese Unhöflichkeit und Respektlosigkeit ist in keinem Bereich vertretbar und sorgt verständlicherweise für Frustration und Unsicherheit sowie für weitgreifende Folgen für Unternehmen, die das Ghosting im Bewerbungsprozess erfahren.

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Job Ghosting
Foto: ©AdobeStock/Andrey Popov

Das Bewerbungsgespräch lief für beide Seiten super und nun gilt es, die letzten Fragen zu klären, aber der Bewerber ist nicht mehr zu erreichen? Eine unerwartete Funkstille im Bewerbungsprozess hinterlässt neben negativen Gefühlen auch viele Fragen nach Gründen und Ursachen. Wie sollten sich Unternehmen hierbei verhalten? Wenn Bewerber sich plötzlich nicht mehr melden, die vergebene Stelle nicht antreten oder kurz vor dem vereinbarten ersten Arbeitstag kündigen, bleiben die Arbeitgeber mit ihrer Ungewissheit zurück. Doch warum kommt es zum Ghosting während der Bewerbung und was können Unternehmen in einem solchen Fall unter Umständen auch vorbeugend tun?

Definition: Was ist Ghosting?

Der Begriff „Ghosting“ leitet sich aus dem Englischen ab und bedeutet übersetzt so viel wie Geisterbild oder Vergeisterung. Das beschreibt den Charakter des Ghostings bereits sehr treffend, denn man spricht immer dann von Ghosting, wenn es zu einem plötzlichen und oftmals unvorhersehbaren Kontakt- und Kommunikationsabbruch kommt. Versuche der Kontaktaufnahme durch die geghostete, also ignorierte, Seite bleiben daher auch ohne Erfolg. Erklärungen für die Funkstille gibt es nicht, eine Partei lässt nichts mehr von sich hören und verschwindet damit sprichwörtlich wie ein Geist. Ursprünglich findet dieser Begriff im Bereich der Beziehung und Partnerschaft sowie dem Dating Anwendung und ist hier bereits sehr bekannt.

Job-Ghosting: Abtauchen im Bewerbungsprozess

Was beim Dating und in Partnerschaften bereits bekannt und längst nicht mehr ungewöhnlich ist, macht auch vor anderen Lebensbereichen keinen Halt. Ebenfalls auf der Jobsuche und bei Bewerbungen werden immer mehr Menschen von diesem Kontakt- und Kommunikationsabbruch eingeholt und mitunter überrascht. Dies kann von beiden Seiten ausgehen, sowohl vonseiten des Unternehmens als auch vom Bewerber.

Wenn Unternehmen ghosten, erhalten Bewerber auf Stellenanzeigen oft keine Antwort. Es gibt weder eine Empfangsbestätigung der eingegangenen Bewerbung noch eine Einladung oder Absage. Bewerber warten und hoffen oftmals dennoch auf eine Rückmeldung, dies ist in der Regel jedoch vergeblich. Derart lange Wartezeiten und vor allem das vergebliche Warten auf Rückmeldungen treffen fast jeden zweiten Bewerber. Geghostet zu werden, kann bei den Bewerbern zu großen Zweifeln und Unsicherheiten führen, auch für weitere Bewerbungsprozesse.

Ghosting kann aber auch vom Bewerber ausgehen, sodass Unternehmen nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch den entsprechenden Bewerber nicht mehr erreichen. Auf Einladungen, E-Mails und Anrufe wird nicht mehr reagiert und der Bewerber ist nicht auffindbar. Dieses Bewerber-Ghosting, oder auch Job-Ghosting genannt, ist noch relativ neu. Laut Studien trifft dies jedoch auf vier von zehn Bewerbern zu, die das Ghosting zudem für legitim erachten. Dadurch haben laut einer Umfrage bereits 95 % der Arbeitgeber dieses Job-Ghosting mindestens einmal erfahren. Wurde im Bewerbungsgespräch noch beteuert, dass die angebotene Stelle der absolute Traumjob sei, zeichnet sich durch das anschließende Abtauchen ein anderes Bild und Unternehmen bleiben ratlos zurück.

Gründe: Warum werden Unternehmen geghostet?

Da eine Bewerbung oftmals vom Bewerber ausgeht und aus freien Stücken heraus geschieht, sind Bewerber grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einem möglichen Arbeitgeber mitzuteilen, wenn sich Pläne ändern. Das reine Ghosting im Bewerbungsprozess ist damit in der Regel nicht strafbar, sodass das Abtauchen von Bewerbern für diese oft ohne (rechtliche) Konsequenzen bleibt. Dadurch wird diese Umgangsform mitunter erleichtert und sogar befeuert. Unternehmen bleiben dann ratlos zurück und versuchen, Gründe und Antworten für dieses Verhalten zu finden. In der Regel gibt es drei Gründe, weshalb Bewerber während der Bewerbung auf das Ghosting zurückgreifen.

1. Ein anderes Jobangebot ist attraktiver

Viele bewerben sich auf mehrere Stellen. Da ist es nicht ungewöhnlich, dass Bewerber im Bewerbungsprozess ein besseres und passenderes Jobangebot erhalten. Ohne Vorwarnung abzutauchen und das bessere Angebot anzunehmen, ist hier oftmals der scheinbar leichte Weg, sich ohne weitere Erklärungen aus der Affäre zu ziehen. Oftmals wird dieses Verhalten auch mit mangelnder Professionalität gleichgesetzt, denn Bewerber, die so handeln, beweisen einen fehlenden Weitblick. Es ist gar nicht unwahrscheinlich, dass man im späteren Berufsleben nochmal mit der geghosteten Firma in Kontakt kommt. Das vorausgegangene, unprofessionelle Verhalten hat einen guten Eindruck jedoch bereits unmöglich gemacht und kann somit im weiteren Berufsleben zur großen Schwierigkeit werden.

2. Der angebotene Job erfüllt nicht die Erwartungen

Andererseits können Bewerber während eines Gesprächs auch feststellen, dass der entsprechende Arbeitgeber nicht zu ihnen passt, das Umfeld für sie nicht tragbar ist oder der Job in seinen Einzelheiten anders ist als erwartet. Vielleicht verlief das Bewerbungsgespräch noch sehr gut und der Bewerber hat in der Zwischenzeit erst gemerkt, dass er für diesen Job nicht geeignet ist. Lief der bisherige Kontakt sehr gut, können Bewerber sich hier schwertun, offen und ehrlich auf das Unternehmen zuzugehen. Die Angst, andere vor den Kopf zu stoßen, überwiegt und führt zu einem Ausweichen auf den möglicherweise einfacheren Weg des Ignorierens. Statt den Rückzug zu erklären und eventuell zu diskutieren, werden Anrufe, E-Mails und weitere Kontaktaufnahmen konsequent vermieden.

3. Ghosting wird als normal erachtet

Ein weiterer Grund kann in den bisherigen Erfahrungen der Bewerber liegen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Bewerber bereits mehrfach erleben mussten, wie sie von Unternehmen innerhalb von Bewerbungsprozessen geghostet wurden. Vor allem Berufseinsteiger können so schnell die Vorstellung entwickeln, dass dieser Umgang vollkommen normal und akzeptiert sei. Sie handeln in einem solchen Fall dann weniger aus Rachegefühlen als mehr aus Unwissenheit und ungünstigen Erfahrungswerten. Auch die radikalere Sichtweise ist hier jedoch möglich. Wurden Bewerber bereits mehrfach durch Unternehmen geghostet, steigen sie aus Trotz auf dasselbe Verhalten um und projizieren ihre unguten Erfahrungen auf andere Unternehmen.

Folgen: Die Auswirkungen vom Bewerber-Ghosting

Für Unternehmen stellt das Ghosting eines aussichtsreichen Bewerbers viele Probleme dar. Vor allem, nachdem bereits eine Job-Zusage erteilt wurde, bedeutet das vollständige Ignorieren durch den ausgewählten Bewerber einen kompletten Neustart für den Bewerbungsprozess. Das nimmt nicht nur viel Zeit, sondern auch viele Ressourcen in Anspruch. Für das Unternehmen entstehen zusätzliche Kosten und es kann zu Verzögerungen im Betriebsablauf kommen, besonders wenn die neue Position dringend und zeitnah besetzt werden muss. Springt der Bewerber aufgrund von Unzufriedenheit ab und teilt diese mit anderen, gesellt sich neben den finanziellen Belastungen auch eine Schädigung des Rufes für den Arbeitgeber dazu.

Reaktion: Wie können Unternehmen mit Ghosting umgehen?

Das Ghosting ist für Betroffene, auch unabhängig vom Lebensbereich, eine sehr unschöne Verhaltensweise. Gefühle der Hilflosigkeit, Ohnmacht und der Wehrlosigkeit gewinnen hier schnell Oberhand. Werden Bewerber geghostet, können viele diese Gefühlslage nachempfinden und sympathisieren mit der betroffenen Person. Doch auch für Unternehmen, die geghostet werden, gilt diese Verzweiflung. Zunächst mag es noch gelingen, Ruhe zu bewahren und geduldig abzuwarten, doch schnell überwiegen Zweifel und unter Umständen Wut. Und auch wenn das Job-Ghosting zur neuen Normalität heranwächst, müssen sich Unternehmen mit diesem Verhalten nicht zwangsläufig abfinden, denn in einigen Fällen können Unternehmen tätig werden und dem Ghosting im Bewerbungsprozess bereits vorbeugen.

1. Rechtliche Konsequenzen ziehen

Nicht immer bleibt das Bewerber-Ghosting ungestraft. Hat der Arbeitgeber eine Zusage gemacht und die ausgewählte Person erscheint nicht zum ersten Arbeitstag, kann dies rechtliche Konsequenzen mit sich führen. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall das Recht, diesem Bewerber fristlos zu kündigen. Unter Umständen hat er sogar das Recht auf Schadensersatz, da es sich bei dem Verhalten um einen Vertragsbruch handeln kann. Der Arbeitgeber kann vorerst auch zu weniger drastischen Maßnahmen greifen und den Arbeitnehmenden, der unentschuldigt fehlt, zur Arbeit auffordern. Damit es jedoch gar nicht erst dazu kommt, können Unternehmen vorbeugen.

2. Bewerbungsprozesse modern und zeitgemäß gestalten

Bewerbungsprozesse können mitunter lange Zeit in Anspruch nehmen und gehen nur langsam voran. Viele Unternehmen warten auf eine gewisse Anzahl an eingegangenen Bewerbungen, bevor sie sich diese genauer anschauen. Dieses Verhalten führt dazu, dass viele Kandidaten bereits auf andere Weise fündig geworden sind und damit nicht mehr zur Verfügung stehen. Auf verspätete Einladungen wird in einem solchen Fall oftmals nicht mehr reagiert, manchmal auch aus Trotz durch die übermäßig langen Wartezeiten durch das Unternehmen. Schnelles Handeln und zeitnahe Einladungen zu Bewerbungsgesprächen können hier vorgreifen und das Unternehmen auch gegen die Konkurrenz wappnen. Erweist sich bereits zu Beginn ein Bewerber als vielversprechend, müssen unter Umständen keine weiteren Gespräche geführt werden und der Prozess kann erfolgreich abgeschlossen werden.

3. Offene Kommunikation für einen respektvollen Umgang

Dadurch zeigt sich auch bereits eine weitere Methode, wie Ghosting vermieden werden kann: Andere so behandeln, wie man es sich für sein Unternehmen auch wünscht. Bewerbern wochenlang eine Antwort schuldig zu bleiben und immer auf noch bessere Bewerber zu warten, zeichnet ein unschönes Bild des Unternehmens und verleitet Bewerber dazu, im Bewerbungsprozess das gleiche Verhalten an den Tag zu legen. Offene Kommunikation ist hier das Stichwort. Wissen die Bewerber, woran sie bei dem jeweiligen Unternehmen sind und wie es um ihre Aussichten beschert ist, erleichtert das nicht nur den gesamten Bewerbungsprozess, sondern auch die allgemeine Zufriedenheit. Bewerber werden durch ein solches Verhalten selber ebenso auf eine offene Kommunikation Wert legen. Gleichsam ist dieser respektvolle Umgang mit Bewerbern eine gute Werbung für das Unternehmen, die sich herumspricht und einen guten Eindruck des Unternehmens vermittelt. Gute Bewertungen auf einschlägigen Plattformen sowie eine positive und empfehlende Mund-zu-Mund-Propaganda sind gute Grundlagen für das Unternehmen und für einen gegenseitig respektvollen Umgang im Bewerbungsprozess.

4. Favoriten durch wertschätzende Angebote halten

Gilt ein Bewerber als überaus geeignet, sollten Unternehmen im Bewerbungsprozess dies durch angemessene Angebote untermauern. Attraktive Konditionen machen das Unternehmen auch für den jeweiligen Bewerber attraktiver. Gehen Unternehmen hierbei auf mögliche Andeutungen aus den Gesprächen ein, erfährt der Bewerber eine große Wertschätzung. So kann der Arbeitgeber nicht nur einen Top-Kandidaten für sich gewinnen, die große Wertschätzung wird auch dem Ghosting vorbeugen und den Bewerber zu einem offenen und respektvollen Umgang mit derselben Wertschätzung  motivieren.

5. Zeitgemäße Kommunikation ermöglichen

Mails und Anrufe sind in Bewerbungsprozessen oftmals noch das Mittel der Wahl, um Kontakt zu Bewerbern aufzunehmen und zu halten. Vor allem die jüngere Generation legt hier jedoch ein anderes Verhalten an den Tag. Mails werden oftmals weniger regelmäßig überprüft und Anrufe von unbekannten Nummern nicht entgegengenommen. Jüngere Bewerber werden daher besser über Medien wie WhatsApp erreicht. So kann auch unbeabsichtigtes Ghosting vermieden werden, etwa indem Mails ohne Absicht nur selten überprüft werden. Eine Nachricht auf dem Handy, beispielsweise auch durch eine SMS, erreicht junge Bewerber häufig besser und wird mögliches Ghosting minimieren.

6. Personalisierte Kontaktaufnahme

Standardisierte Mails sind zwar praktisch, vereinfachen jedoch auch ein Ghosting seitens der Bewerber. Erhalten diese im Bewerbungsprozess eine solch unpersönliche Nachricht, sinkt die Hemmschwelle, diese zu ignorieren. Personalisierte Texte, die auf das vorangegangene Gespräch verweisen und die eigene Wertschätzung ausdrücken, verhindern das Ignorieren. Indem nächste Schritte konkret angekündigt werden und Termine vereinbart werden, erleichtert man den gegenseitigen Kontakt, der dann von beiden Seiten ausgeht. Bewerber fühlen sich somit respektierter und bleiben im persönlichen Kontakt.

Zusammenarbeit statt Ghosting: Respekt und Wertschätzung im Bewerbungsprozess

Ghosting ist, egal in welchem Lebensbereich und von wem es ausgeht, eine Unsitte. Diese Unhöflichkeit und Respektlosigkeit ist in keinem Bereich vertretbar und sorgt verständlicherweise für Frustration und Unsicherheit sowie für weitgreifende Folgen für Unternehmen, die das Ghosting im Bewerbungsprozess erfahren. Unternehmen können jedoch durch angemessene Rückmeldungen, eine offene Kommunikation und auf den Bewerber abgestimmtes Verhalten dem Job-Ghosting gut vorbeugen. Transparenz und Ehrlichkeit schaffen für alle Beteiligten einen angenehmen Bewerbungsprozess, der der Schlüssel für eine erfolgreiche und respektvolle Zusammenarbeit ist.

Henriette Schubert_Autorin

Frau Henriette Schubert unterstützt seit vielen Jahren IT-Unternehmen im Content-Bereich und hat darüber hinaus ein sehr breites Fachwissen.

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