Psychisch krank: Wie können Unternehmen ihre Angestellten richtig unterstützen?
Stress macht auf Dauer krank. Was können Arbeitgebende in solchen Fällen tun? Wie können sie Arbeitnehmende bestmöglich unterstützen? Arbeitgebende sind verpflichtet, Betroffenen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anzubieten.
Serie: Gesund am Arbeitsplatz
Das Arbeitspensum wird schneller, der Druck größer, die Erwartungen höher. Stress macht auf Dauer krank und sorgt bei immer mehr Arbeitnehmenden für psychische Erkrankungen. Die Folge: Burnout, Depressionen und langfristige Ausfälle. Was können Arbeitgebende in solchen Fällen tun? Wie können sie Arbeitnehmende bestmöglich unterstützen? Die HRP sprach dazu mit Patricia Lück, Diplom-Psychologin und Referentin für Betriebliche Gesundheitsförderung beim AOK-Bundesverband.
„Wichtig zu wissen ist zunächst, dass Arbeitgebende den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht einfordern dürfen“, erklärt Lück. Ob der Mitarbeitende über seine Erkrankung spricht oder nicht, das ist ganz allein seine Entscheidung. Arbeitgebende sind allerdings verpflichtet, dem Betroffenen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anzubieten, wenn der Angestellte in den vergangenen zwölf Monaten länger als sechs Wochen krankgeschrieben war. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist das oftmals der Fall. „Das Gespräch und die anschließenden Maßnahmen dienen dazu, dem Mitarbeitenden wieder in den Arbeitsalltag adäquat zu integrieren und einen Rückfall zu verhindern.“
BEM: Ängste und Vorbehalte abbauen
Oftmals, weiß die Expertin, haben Mitarbeitende jedoch Vorbehalte gegenüber dem BEM. „Deshalb ist es so wichtig, Vertrauen aufzubauen und das Betriebliche Eingliederungsmanagement von Anfang an professionell zu gestalten. Dazu gehört auch eine Vertrauensperson im Unternehmen zu etablieren, die dafür qualifiziert und explizit geschult ist.“ Nur dann kann das BEM auch wirklich gelingen. „In Zeiten des Fachkräftemangels sollten Unternehmen die Chance nutzen, Mitarbeitende nach einer langen Erkrankung behutsam an den Arbeitsplatz zurückzuführen und so langfristig ans Unternehmen zu binden“, meint Lück.
EAP-Programm und die Veröffentlichung von Beratungsstellen im Intranet
„Um Beschäftigte darüber hinaus zu unterstützen, entscheiden sich viele Unternehmen für ein EAP-Programm“, so die Psychologin. EAP steht für Employee Assistance Program. Dabei handelt es sich um ein institutionalisiertes betriebliches Angebot: Mitarbeitende können sich anonym, vertraulich und neutral an eine externe Beratungsstelle wenden – sowohl präventiv als auch akut. Bei der entsprechenden Institution erhalten sie dann Unterstützungsangebote zu gesundheitlichen, beruflichen oder persönlichen Fragestellungen. Sprich: Sie bekommen aktiv Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Bedarf vermittelt die Stelle sie an einen Therapeuten weiter – und das meistens auch relativ kurzfristig. Das Konzept: Der Mitarbeitende kann unbürokratisch kostenfrei neutrale Hilfestellung in Anspruch nehmen. „Bietet der Betrieb kein eigenes EAP an, ist es sinnvoll anderweitig Hilfestellung zu leisten. Beispielsweise indem er neutrale Beratungsstellen am schwarzen Brett aushängt oder im Intranet veröffentlicht“, meint Lück.
Prävention ist und bleibt die beste Medizin
Damit es erst gar nicht zu einer langfristigen psychischen Erkrankung kommt, ist Prävention in Lücks Augen die beste Medizin: „Ein guter Zusammenhalt, die richtige Kommunikation und entsprechende soziale Unterstützung im Unternehmen sind das A und O, um gerade stressbedingten psychischen Erkrankungen keinen Boden zu bieten.“
Patricia Lück, Diplom-Psychologin und Referentin für Betriebliche Gesundheitsförderung beim AOK-Bundesverband.