Startseite » Fachbeiträge » Ergonomische und sichere Zutrittssteuerung

Ergonomische und sichere Zutrittssteuerung

Die Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Aspekte soll dem Schutz und der Zufriedenheit von Arbeitnehmern dienen. Dabei ist es wichtig, die Variabilität des Menschen (z.B. dessen Größe) und die Einsatzbedingungen (Eingangsbereich/Fertigung/Büro) in der Gestaltung zu berücksichtigen. Dies hat Auswirkungen auf bauliche Maßnahmen an der Zutrittsstelle.

2 Min. Lesezeit
Zutritt
Foto: ©AdobeStock/Sergey Nivens

Die Zutrittssteuerung wird immer sicherer und ist in Verbindung mit anderen IT-Systemen oder biometrischen Lösungen auch komplexer geworden.

Diese Systeme zur Zutrittssteuerung schützen nicht nur vor unberechtigten Zutritt von Personen zu sensiblen Bereichen, sondern dienen zunehmend auch dem Gesundheits- und Arbeitsschutz der Mitarbeiter. Wurde bislang besonders auf Sicherheit, Funktionalität und Kosten bei der Beschaffung geachtet, ist jetzt auch die Benutzerfreundlichkeit und Akzeptanz ein Auswahlkriterium.

Zutrittsperipherie – Klassifizierung nach Sicherheitsgrad

Bei der Planung und Auswahl des Zutrittssystems sind am Einsatzort viele Einflussfaktoren zu beachten (siehe Bild 1). Dazu gibt die Norm EN 60839-11-1 vier Sicherheitsgrade vor, von niedrig (= 1, z.B. für Hotels) bis hoch (= 4 für Hochsicherheitsbereiche). Die Einstufung in eine der vier Sicherheitsgrade nimmt der Betreiber nach seinen Forderungen und einer zuvor durchgeführten Risikoanalyse vor, ggf. gemeinsam mit dem Anbieter. Bedeutsam ist dabei die Abwägung zwischen Kosten, Sicherheitsgrad und Erkennungsgeschwindigkeit an der Zutrittsstelle Bei niedrigen bis mittleren Sicherheitsanforderungen erfolgt die Personenerkennung mittels RFID-Ausweis.

Alternativ können digitale Firmenausweise auf ein Smartphone übertragen und genauso genutzt werden. Besonders an Eingängen mit einer hohen Nutzerfrequentierung ist eine schnelle Prüfung der Zutrittsberechtigung unerlässlich. Denn „Schlange stehen“ am Werkseingang möchte kein Arbeitnehmer. Die Personenidentifikation kann quasi im „Vorbeigehen“ erfolgen, dabei ist lediglich der Datenträger (RFID-Ausweis/Transponder oder Smartphone) im Abstand von wenigen Zentimetern vor das Lesegerät zu halten.

Beim Zutritt zu einem Rechenzentrum mit sensiblen Daten oder zu militärischen Einrichtungen sollte die Erkennungsgeschwindigkeit keine große Rolle spielen. Die sehr hohen Sicherheitsanforderungen können dem Sicherheitsgrad 4 zugeordnet werden. Hier gibt es wenige Alternativen zum Einsatz von biometrischen Systemen und der Mehrfaktor-Authentifizierung, denn andere Methoden erfüllen nicht die Anforderungen an die Manipulations- und Fälschungssicherheit.

Benutzerfreundliche und sichere Zutrittsstellen erhöhen die Akzeptanz

Die Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Aspekte soll dem Schutz und der Zufriedenheit von Arbeitnehmern dienen. Dabei ist es wichtig, die Variabilität des Menschen (z.B. dessen Größe) und die Einsatzbedingungen (Eingangsbereich/Fertigung/Büro) in der Gestaltung zu berücksichtigen. Dies hat Auswirkungen auf bauliche Maßnahmen an der Zutrittsstelle.

So kann es ein Gebäude- und Raumzugang oder eine Flucht- und Rettungswegtür sein, die Anforderungen an Brand- und Einbruchschutz sowie Barrierefreiheit erfüllen muss. Insbesondere an Eingängen sind Zutrittsleser die Visitenkarte eines Unternehmens. Sie geben dem Besucher beim Zutritt von Gebäuden Rückschlüsse auf ein aktives Sicherheitsbewusstsein mit Anwendung moderner Technologien und einen ersten Eindruck von der Unternehmenskultur.

Lesen Sie den kompletten Beitrag aus der HR Performance 3/2023.

Andere interessante Fachbeiträge

Digitale Personaleinsatzplanung mit interaktiven Mitarbeiterprofilen, Dashboards und Analytics für modernes HR-Management

Personaleinsatzplanung optimieren: Weniger Aufwand durch integriertes Workforce Management

Fachkräftemangel und steigende Anforderungen machen Personaleinsatzplanung komplexer. Integrierte Workforce-Management-Plattformen schaffen Transparenz, reduzieren Aufwand und ermö...

Mann arbeitet im Homeoffice und hat eine Videokonferenz

Das bürolose Unternehmen Teil 2

Immer mehr Unternehmen prüfen, ob sie dauerhaft auf mobiles Arbeiten umstellen können. Welche rechtlichen Fragen und Herausforderungen aus kollektivarbeitsrechtlicher Sicht das mit...

Frauen und Männer, die im Sonnenlicht zu sehen sind neben einer Waage

LAG Köln begrenzt Aus­kunfts­an­spruch bei Ent­gelt­trans­pa­renz

Das LAG Köln äußert sich zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Ein Anspruch auf Auskunft über individuelle Gehälter besteht nicht.