Das Weihnachtsgeschenk für Mitarbeitende neu gedacht : Wertschätzung zeigen und Frustration vermeiden
Der WUNSCHGUTSCHEIN kann im eigenen Firmendesign erstellt werden, sodass die Mitarbeitenden auch noch beim Shopping den Arbeitgeber in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus ist der Aufwand auf Arbeitgeberseite gering und bietet maximale Flexibilität in Sachen Abwicklung und Höhe des Geschenkwerts.
Advertorial
„Dieses Jahr habe ich DIE Idee, was wir den Mitarbeitern zu Weihnachten schenken können!“ – Wie oft haben HR-Kolleg:innen diesen Satz schon gehört? Und dann beginnen sie – die endlosen Diskussionen rund um die Weihnachtsgeschenke. Und egal wie sehr man sich auch bemüht, man wird es nie allen Kolleg:innen recht machen. Oder doch?
Eigentlich will das Unternehmen den Kolleg:innen doch nur eine kleine Freude machen und Wertschätzung zeigen – die Diskussionen über Weihnachtsgeschenke enden aber meistens in unzähligen Stunden Arbeit: Ideen abwägen, administrativer Aufwand, z.B. für das Einholen von Angeboten, und am Ende wird das Konzept noch weitere dreimal geändert. Dass man den Mitarbeitern zu Weihnachten aber eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen sollte, ist unbestritten. Denn die Wirkung von Geschenken, wie eine Umfrage vor einigen Jahren ergab, ist durchweg positiv.
Geschenke machen Freude (79 %), steigern die Motivation (66 %) und sie fördern die Sympathie für den Arbeitgebenden (61 %). Über die Hälfte der Arbeitnehmenden (56 %) ist diese Form der Wertschätzung wichtig.* Arbeitgebende sollten sich diese Chance zum Jahresende also nicht entgehen lassen. Doch ganz gleich, wie sehr man sich auch anstrengt: Es wird nie allen Kolleg:innen gefallen.
Ein Winning Team: WUNSCHGUTSCHEIN und Inflationsausgleichsprämie
Doch es gibt eine Lösung, die unkompliziert abzuwickeln ist und darüber hinaus auch noch die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeitenden erfüllt: der WUNSCHGUTSCHEIN. Im ersten Moment mag die Idee nicht besonders innovativ erscheinen, doch bei den Mitarbeitenden kommt sie definitiv gut an – und das auch alle Jahre wieder. Ein individuell designter Gutschein mit persönlichen Worten vom Vorgesetzten und unendlichen Einsatzmöglichkeiten machen den Mitarbeitenden nicht nur Freude, sondern sie steigern auch die Motivation und Mitarbeiterbindung. Der WUNSCHGUTSCHEIN kann von den Beschenkten bei mehr als 500 Shops und 5.000 Filialen in Deutschland eingelöst werden – und ebnet damit den Weg, auch die persönlichsten Wünsche zu erfüllen. Und Tatsache ist: 67 Prozent der Mitarbeitenden wünschen sich vom Geschenk
einen privaten Nutzen, 65 Prozent ganz konkret einen Gutschein.*
Gerade in der Verbindung mit der Inflationsausgleichsprämie kann ein WUNSCHGUTSCHEIN seine Stärken bestens ausspielen. Seit Ende Oktober 2022 und noch bis Ende 2024 können Arbeitgebende ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen – eine sinnvolle Maßnahme: Denn nicht nur statistisch frisst die Inflation seit 2021 Lohnerhöhungen auf.**
Die Ausschüttung der Inflationsausgleichsprämie, zum Beispiel als WUNSCHGUTSCHEIN, auch über einen längeren Zeitraum hinweg, stärkt so die Mitarbeiterbindung ans Unternehmen und bietet einen großen privaten Nutzen – zumal der Effekt einer einfachen Geldzahlung bei den Mitarbeitenden schnell verpufft.
Flexibilität für beide Seiten
Der WUNSCHGUTSCHEIN kann im eigenen Firmendesign erstellt werden, sodass die Mitarbeitenden auch noch beim Shopping den Arbeitgeber in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus ist der Aufwand auf Arbeitgeberseite gering und bietet maximale Flexibilität in Sachen Abwicklung und Höhe des Geschenkwerts.
Ob in mehreren Raten oder als Extra-Ausschüttungen zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Jubiläum oder Weihnachten: Mitarbeitende profitieren von dem guten Gefühl, geschätzt zu werden – und von der Vielfalt dieser Sachzuwendung. Als langfristige Inflationsausgleichsprämie können sie damit auch die Haushaltskasse entlasten: WUNSCHGUTSCHEIN kann zum Lebensmittel-Wocheneinkauf, für Drogerie- oder Haushaltsartikel, beim Tanken und vielem mehr eingesetzt werden.
Sie möchten mehr über dieses Modell erfahren, das bereits bei zahlreichen Unternehmen erfolgreich eingesetzt wird?
Dann kontaktieren Sie uns unter:
Marie Fischer
Telefon: +49 (0) 2961 78 696 30
E-Mail: mfischer@wunschgutschein.com
** https://www.handelsblatt.com/adv/aktionmensch/weihnachtsgeschenke-vom-arbeitgeber-aktion-mensch-umfrage-zeigt-diese-geste-zaehlt/20552428.html?ticket=ST4815604-R2UHZbZN5iiUl1J3tDUt-ap2
** https://de-1statista-1com-1j2usyxm70001.buecherhallen.hh-han.com/infografik/26875/veraenderung-von-loehnen-und-verbraucherpreisen-in-deutschland/
(erschienen im Special „Compensation & Benefits“, HR Performance 3/2023)