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Das Arbeitszeitgesetz muss allen Beschäftigten gerecht werden

Wenn man den Entwurf liest, drängt sich der Verdacht auf, dass in Hubertus Heils Welt alle Beschäftigten in Deutschland grundsätzlich unmündig sind und wahlweise durch sich selbst oder durch raffgierige Arbeitgeber ausgebeutet werden. Daher müssen sie um jeden Preis geschützt werden.

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Arbeitszeitgesetz
Foto: ©AdobeStock/beeboys

Das neue Arbeitszeitgesetz – Arbeitnehmerschutz oder Relikt aus dem letzten Jahrhundert? Vorschläge zur praxisnahen Überarbeitung

Aktuell wird zwischen der SPD und CDU/FDP über die Art der Umsetzung des EuGH-Urteils in deutsches Recht gestritten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Entwurf für eine Umsetzung vorgelegt, der der CDU zu weit geht und die wiederum einen eigenen Vorschlag präsentiert hat. Bevor ich eine mögliche Lösung aufzeige, möchte ich noch mal darlegen, worum es eigentlich geht.

Worum geht es im EuGH- und BAG-Urteil?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 entschieden, „dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten, ein (i) objektives, (ii) verlässliches und (iii) zugängliches System einzuführen, mit dem die von dem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“ Der EuGH machte keine Vorgabe, dass ein Zeitkonto geführt werden muss oder dass die Erfassung elektronisch zu erfolgen hat. Außerdem hatte das Urteil Öffnungsklauseln dahin gehend, dass kleine Unternehmen und Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich bestimmen können, von der Erfassungspflicht befreit werden können. Aber solange dieses Urteil nicht in geltendes deutsches Recht umgesetzt wird, gibt es auch keine Erfassungspflicht.

Leider hat die Bundesregierung bis 2023 keine Initiative gezeigt, das Urteil in geltendes Recht umzusetzen, woraufhin das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Rahmen eines anderen Urteils Fakten geschaffen hat. Letztendlich hat das BAG „nur“ entschieden, dass ein Betriebsrat kein Initiativrecht hat, die Einführung einer Zeiterfassung zu fordern, weil die Arbeitgebenden ohnehin laut EuGH-Urteil ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen. Das Urteil änderte auch nichts an den grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die das EuGH-Urteil vorgegeben hat. Bei der Umsetzung in deutsches Recht hätte der Gesetzgeber also immer noch einige Spielräume.

Richtig ist, dass auf Ausbeutung angelegte Vertrauensarbeitszeitsysteme durch beide Urteile erschwert werden. Gut funktionierende Vertrauensarbeitszeitsysteme werden aber auch in Zukunft möglich sein – ggf. mit etwas mehr administrativem Aufwand – aber möglich! Was sich durch das Urteil geändert hat, war, dass die Unternehmen sofort mit der Umsetzung der Zeiterfassung anfangen müssen, da das BAG die Erfassungspflicht nicht aus dem Arbeitszeitgesetz, sondern aus dem Arbeitsschutzgesetz ableitet. Durch den so entstandenen Druck wurde nun doch das BMAS tätig und legte einen Entwurf für die rechtliche Ausgestaltung vor.

Was hat das BMAS vorgeschlagen?

Dieser Entwurf geht tatsächlich über die Forderungen des EuGH-Urteils hinaus, da es die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmenden fordert. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, und innerhalb eines Tarifvertrags kann beschlossen werden, z.B. kreativ arbeitende Mitarbeitende von der Erfassungspflicht zu befreien.

Mit diesem Entwurf nutzt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, den vom EuGH-Urteil gegebenen Spielraum nicht aus und setzt die Grenzen sogar enger. Grundsätzlich sind die Ausnahmen sinnvoll, aber eben nur für Unternehmen möglich, die einen Tarifvertrag haben. Eine Marketingagentur mit 15 Beschäftigten und Vertrauensarbeitszeit müsste zwingend eine elektronische Zeiterfassung einführen, obwohl deren Mitarbeitende überwiegend eher kreativ unterwegs sein dürften. Aus meiner Sicht soll hier durch das Gesetz Druck auf Arbeitgebende ausgeübt werden, Tarifverträgen beizutreten.

Der Gesetzentwurf spiegelt ein veraltetes Weltbild wider

Wenn man den Entwurf liest, drängt sich der Verdacht auf, dass in Hubertus Heils Welt alle Beschäftigten in Deutschland grundsätzlich unmündig sind und wahlweise durch sich selbst oder durch raffgierige Arbeitgeber ausgebeutet werden. Daher müssen sie um jeden Preis geschützt werden. Es ist sicherlich richtig, dass es nach wie vor Arbeitgebende und Branchen gibt, in denen Arbeitnehmende tatsächlich geschützt werden müssen. Dafür ist das Arbeitszeitgesetz in der jetzigen Form nicht verkehrt und auch eine Zeiterfassung, die Arbeitszeitverstöße transparent macht, absolut richtig.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag aus der HR Performance 3/2023.

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