Zeiterfassung in Zeiten von New Work und Homeoffice
Bedeutet Zeiterfassung tatsächlich das Ende der Vertrauensarbeitszeit und die Reaktivierung von Arbeitszeitmodellen des letzten Jahrhunderts? Ein Beitrag unseres Autors Guido Zander.
Im Mai 2019 hat das EuGH in einem Urteil zum Schrecken aller New Worker und Future-of-Work-Evangelisten entschieden, dass Unternehmen verpflichtet sind, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von dem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Nicht nur in den sozialen Medien war vom Ende von New Work und Vertrauensarbeitszeit die Rede.
Aber bedeutet Zeiterfassung tatsächlich das Ende der Vertrauensarbeitszeit und die Reaktivierung von Arbeitszeitmodellen des letzten Jahrhunderts? Meiner Meinung nach entstand diese Fragestellung, weil das Wort Zeiterfassung von vielen falsch verstanden wird. Bevor ich diese Frage beantworte, möchte ich daher erst einmal genauer betrachten, was man unter Zeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit jeweils versteht.
Unter Zeiterfassung versteht man die zeitpunktbezogene Stempelung von Arbeitszeiten
Bei der Zeiterfassung kann man zwischen einer Positiv- und einer Negativzeiterfassung differenzieren. Von einer Positiv-Zeiterfassung spricht man, wenn die Anwesenheitszeiten an einem Erfassungsterminal oder per App zeitpunktgenau erfasst werden. Dazu gehört auch, dass Pausen gestempelt werden können, es ist aber z.B. auch möglich, die geforderten Pausen, laut Arbeitszeitgesetz, automatisch abzuziehen. Im ersten Schritt erhält man so die um Pausen bereinigte Anwesenheitszeit. Im zweiten Schritt wird die tatsächlich bewertete Arbeitszeit ermittelt. Hierbei werden ggf. Zeiten Anwesenheitszeiten jenseits einer definierten Rahmenzeit abgeschnitten.
Lesen Sie den kompletten Beitrag aus der HR Performance 1/2022.