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Umgang mit Fehlverhalten am Arbeitsplatz

Laut einer Personio-Studie waren 39 % der befragten Arbeitnehmer:innen in der Vergangenheit schon einmal mit Missständen am Arbeitsplatz konfrontiert; 28 % von ihnen allein im letzten Jahr. Um Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu melden, bevorzugen 44 % der Beschäftigten den persönlichen Austausch mit HR oder der Führungskraft.

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Frist
Foto: ©AdobeStock/Brian Jackson

Ab diesem Jahr gelten in vielen EU-Ländern neue Vorschriften zur Meldung von Fehlverhalten in Unternehmen. In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Seitdem müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ein System für die vertrauliche Meldung von internen Verstößen eingerichtet haben. Für Unternehmen mit 51-249 Angestellten ist eine Frist bis zum 17. Dezember 2023 vorgesehen. Setzen Arbeitgeber die Vorschriften nicht um oder behandeln Missstände nicht ordnungsgemäß, drohen schwerwiegende Folgen, die von Bußgeldern bis hin zu Image-Schäden reichen.

Eine Umfrage von Personio, einem führenden HR-Software-Unternehmen in Europa für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), zeigt, dass der Großteil aller befragten KMUs in Deutschland entweder noch keine Whistleblowing-Richtlinie hat (46 %) oder sich derer nicht bewusst ist (15 %). Damit droht zahlreichen Unternehmen, nicht rechtzeitig konform mit den geltenden Anforderungen zu sein. Immerhin knapp die Hälfte (49 %) der Unternehmen plant, in den nächsten 6-12 Monaten solch eine Richtlinie bei sich einzuführen.

Neue EU-Richtlinie in Unternehmen

48 % der Arbeitgeber wissen, was es mit der neuen EU-Richtlinie auf sich hat. 42 % haben zumindest davon gehört. Bei den Mitarbeitenden sieht das anders aus: Nur 18 % der Beschäftigten geben an, das neue Gesetz gut zu kennen. Ganze 43 % der Mitarbeitenden geben an, nicht zu wissen, ob ihr Unternehmen überhaupt über eine Whistleblowing-Richtlinie verfügt. Arbeitgeber sind jedoch angehalten, ihre Belegschaft offen darüber aufzuklären, was Whistleblowing ist und welche Maßnahmen intern bereits ergriffen wurden oder werden — und im besten Fall sollten sie hervorheben, warum das Thema für das Unternehmen einen hohen Stellenwert hat.

Als treibende Kräfte, einen Meldekanal einzurichten, nennen Arbeitgeber die Sicherheit ihrer Beschäftigten (35 %), gefolgt von Compliance (26 %), Mitarbeiterengagement (22 %) und den Schutz der Unternehmensreputation (17 %). Entsprechende Meldekanäle für Hinweisgeber:innen einzurichten, beugt also nicht nur potentiellen Imageschäden und finanziellen Einbußen vor, sondern stärkt vor allem auch eine vertrauensvolle Unternehmenskultur.

Anonymität bei Whistleblowing gewährleisten

Laut der Personio-Studie waren 39 % der befragten Arbeitnehmer:innen in der Vergangenheit schon einmal mit Missständen am Arbeitsplatz konfrontiert; 28 % von ihnen allein im letzten Jahr. Um Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu melden, bevorzugen 44 % der Beschäftigten den persönlichen Austausch mit HR oder der Führungskraft. An zweiter Stelle steht die Nutzung eines anonymen elektronischen Kanals (39 %), gefolgt vom persönlichen Austausch mit der Rechtsabteilung (18 %). Dabei nimmt die Präferenz für den persönlichen Kontakt tendenziell ab (-8 %), während sich immer mehr Mitarbeitende einen anonymen elektronischen Weg wünschen (+4 %).

Während 34 % der Arbeitgeber sagen, sie fühlen sich sehr sicher, was den Umgang mit Fehlverhalten angeht, stimmen dem nur 20 % der Beschäftigten zu. Knapp die Hälfte (49 %) der Arbeitnehmer:innen gibt zudem an, dass ihr Unternehmen nicht über die richtige Technologie verfügt, um vertrauliche Meldungen zu gewährleisten. Was besonders besorgniserregend ist: Drei Viertel der Beschäftigten (76 %) haben Angst vor Repressalien. Unternehmen scheinen ihren Umgang mit Fehlverhalten am Arbeitsplatz überzubewerten und benötigen eine zuverlässige Lösung, um anonyme und einfach einzureichende Fallmeldungen zu gewährleisten.

*Personio-Umfrage unter 500 Teilnehmenden (350 Arbeitnehmer:innen und 150 Arbeitgeber) in Deutschland, Juni 2023

Quelle: Personio

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