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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – das Gesetzgebungsverfahren dauert an

Der ehemalige CIA-Agent Edward Snowden, der die systematische Überwachung befreundeter Staaten wie etwa Deutschland durch US und UK-Geheimdienste offenlegte, ist ein ebenso weltbekannter „Whistleblower“ wie der WikiLeaks-Gründer Julian Assange oder Chelsea Manning, die als ehemalige IT-Spezialistin der US-Streitkräfte vertrauliche Videos und Dokumente an WikiLeaks weitergegeben hatte.

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Foto: ©AdobeStock/Daniel Beckemeier

Am 16. Dezember 2022 hatte der Deutsche Bundestag in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/19371 das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) beschlossen.

Nachdem jedoch der Bundesrat am 10. Februar 2023 seine Zustimmung versagte, weil die CDU-regierten Länder, die über die an sich bereits bis Ende 2022 zwingend umzusetzenden EU-Vorgaben hinausgehenden Regelungen ablehnten, wird sich nun der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz zu befassen haben, es sei denn, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringt. Ob dabei die europarechtlich nicht gebotene Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereichs des HinSchG sowie die Einrichtung anonymer Meldeverfahren beibehalten werden kann, steht infrage.

Hinweisgeber alias Whistleblower

Mit dem Begriff des „Whistleblowing“ ist vornehmlich wohl das Offenlegen von in verbotener Weise ermittelter, geheim gehaltener, staatlicher Vorgänge gegenüber der Öffentlichkeit verknüpft.

Der ehemalige CIA-Agent Edward Snowden, der die systematische Überwachung befreundeter Staaten wie etwa Deutschland durch US und UK-Geheimdienste offenlegte, ist ein ebenso weltbekannter „Whistleblower“ wie der WikiLeaks-Gründer Julian Assange oder Chelsea Manning, die als ehemalige IT-Spezialistin der US-Streitkräfte vertrauliche Videos und Dokumente an WikiLeaks weitergegeben hatte.

Der Begriff beschränkt sich aber nicht nur auf die Offenlegung staatlicher Vorgänge. Allgemein gesprochen macht ein Whistleblower intern oder extern auf Missstände oder Straftaten aufmerksam, von denen er in einem geheimen oder geschützten Rahmen (z.B. am Arbeitsplatz) Kenntnis erlangt hat. Dabei kann es z.B. um Korruption innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde, um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder um Insiderhandel gehen.

In der breiten Öffentlichkeit und auch bei dem europäischen Gesetzgeber genießen Hinweisgeber Ansehen, weil sie zur Offenlegung von innerbetrieblichen Missständen persönliche Risiken in Kauf nehmen: Diese Risiken sollten, EU-Recht folgend, im HinSchG zumindest reduziert werden.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus der HR Performance 1/2023.

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